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Deutsche Rechtssprichwörter
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Wer erst Zugriff, hält am festesten und Niemand kann ihn davon ab-bringen, es handle sich um Kauf oder Gabe, um Miethe oder andre Ver-träge, wie dies am deutlichsten bei Einmiethnng von Mann und Fracht aufSchiffe zur Ueberfahrt erhellt; denn es müssen nicht nur all Jene, welchesich erst nach voller Befrachtung anmelden, auf dem Trockenen bleiben, son-dern wenn aus irgend welchem Grunde die Erleichterung der Ladung gebotenerscheint, müssen die zuerst aus dem Schiffe, die zuletzt hineinkamen (339,341).

Wie unter den gleichen Parteien die Tochter die Mutter frißt, so läßtunter verschiedenen das ältere Forderungsrecht kein neueres eher zum Zugekommen, als es selbst durch Erfüllung gesättigt ist, oder doch gesättigt wer-den kann; die älteren Schulden verdrücken die neueren und zwar, solangeForderungen der gleichen Art in Frage stehen, ganz unbedingt.

Manche Forderungen haben jedoch ein ihrer Gattung verliehenes Vor-zugsrecht in der Weise, daß sie unbeschadet des Ranges nach der Zeitfolgeunter sich, auch vor den älteren andrer Art ihre Befriedigung ansprechenkönnen, was insbesondere bei unzureichendem Vermögen des Gemeinschuldnersvon großer Bedeutung ist; doch herrscht in der Rangordnung der verschiedenenKlassen unter sich die größte Manigfaltigkeit.

Viele Rechtsbücher gewähren dem Gutsherrn und der Kirche bezüglichder Ansprüche, welche aus dem Herrschaftsverbande fließen, manchen Ortssogar ohne Ausscheidung, das stärkste Vorzugsrecht, so daß Herrn und Hei-lige allenthalben über Alles gehen und jede andere Forderung zurückstehenmuß. (346)

Häufig werden Forderungen der gleichen Art ohne Rücksicht auf ihreEntstehungszeit, und wo diese die gleiche ist, um so gewisser sich in der Weisegleichgestellt, daß bei unzureichendem Vermögen des Gemeinschuldners jedeeinen verhältnißmäßigen Abzug erleidet, sowie beim Schiffswurfe der Schadenüber Jeden im Schiffe geht. Dort sind Alle gleich reich und hier ist einPfennig des Andern Bruder und Leidensgefährte.

All diese und andere Vorzugsrechte der verschiedenen Forderungsartenund deren Anwendung bei unzureichendem Vermögen des Schuldners bestim-men sich, wie das Vertragsrecht überhaupt, mehr nach aufgenommeuen Rech-ten, aber die Landcsgesehgebungen weichen von einander ab. Nur das Rechtder großen Verkehrsanstalten ist wieder in der Heimath gewachsen. DiesesRecht gibt dem Biel- (Beil-) Briefe, das ist der Urkunde über ein zur Er-bauung oder Ausrüstung eines Schiffes gegebenes Darlehen, den Vorzug vordem Kiel- oder Bödmereibriefe, das ist der Urkunde überein auf den Schiffs-boden gegebenes und mit diesem alle Schicksale theilendes Darlehen (354,