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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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95) Es ist ein gutes Pfand, das seinen Herrn löst.

96) Hat man kein Pfand, so muß man selber Pfand sein.

97) Abrechnen ist gut bezahlen.

98) Abgerechnet ist gut bezahlt.

99) Gleich gegen Gleich ist die beste Bezahlung.

100) Richtige Rechnung macht gute Freundschaft.

101) Mißrechueu ist keine Zahlung.

102) Abschlag ist gute Bezahlung.

103) Anweisung ist gute Bezahlung.

104) Anweisung ist noch keine Bezahlung.

105) Anweisung ist keine Bezahlung.

106) Schuld laßt sich nicht auf Schuld weisen.

107) Schuld kann man mit Schuld nicht stützen.

108) Keine Schuld hält die andere auf.

109) Keine Schuld hemmt die andere.

110) Der Tod scheidet allen Krieg.

111) Todter Mann macht keinen Krieg.

112) Der Tod und die Herrschaft brechen Kauf und Miethe.

Die Natur der Sache und bestehende Gesetze verlangen eine gewisseGleichartigkeit der Aufhebungsform mit der der Entstehung: es entsteht näm-lich allerdings kein Vertrag ohne gegenseitige Uebereinstimmung des Willens,aber einige Verträge verlangen neben dieser irgend eine weitere Handlung,wie etwa die Hingabe einer Sache, und manche Schnldverhältnisse entstehenüberhaupt unabhängig von Verträgen, immer aber wird die Hand in derForm los, in welcher sie gebunden wurde. H (73, 74)

Wie nun das Schuldverhältniß in den meisten Fällen schon durch Zu-sagen und Annehmen hergestellt wird, so kann es durch bloßen Erlaß desBerechtigten und Annahme durch den Verpflichteten wieder aufgehoben wer-

'0 Braun 3231. °°) Grimm. W. III 264:Keilt ks ns;m xanä so sokslKe sulven äat xanä s^n. °') Simr. 29. °°) Henisch 364. ") Henisch 327. '"") Braun3471. "») Simr. 7031. «arrsk. I 51. »-) Simr. 31. Pist. II 31. Eisenh. 433^Hilledr. 172, 243. ist ein Rechtsirrthnm. '"') Wander 104. 3. '") Eisenh. 433.Kriill § 320. Simr. 374. Hillebr. 171, 242. "°) Simr. 9235. '"0 Rügen 97, 75:Schnldt kan man mit Schuld nicht stütten. '"') Eisenh. 435. Eisenh. 435.Simr. 9236. "") Simr. 10353. "') Fortnnatus bei Simrock III. "0 Rügen 139,110.de dodt vnd de Herschop breken alle Köpe vnd Hueren. ^

a) die beiden Sprichwörter stammen aus dem römischen Recht und haben imrömischen Obligationenrecht hohe Bedeutung.