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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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13. ist die Fundgrube, sohin die mittlere, da wo mau zuerst eingeschlageuhat".

Wird der Bergbau eine Zeit laug, etwa Jahr und Tag. nicht mehrbergordnungsgemäß betrieben, so geht das Berglehcn wieder verloren.

Nicht minder verliert ein Kurinhaber seine Kure, wenn er innerhalbeiner bestimmten Zeit den ihn treffenden Theil der Unkosten oder Zubußenicht entrichtet. In der Regel wird nämlich eine Bergbau-Gewerkschaft alsin 128 Theile oder Kuren zerlegt gedacht; jeder Kurinhaber hat den ihntreffenden Theil der Unkosten zu tragen; säumt er mit der Zahlung, so wirder in das Netardat gesetzt, in Folge dessen bei fortgesetzter Weigerung dieKure für ihn verloren geht und er ans der Gewerkschaft ausgeschiedcn wird.

Die deutschen Rechte kennen auch ein Mühlenrcgal, und zwar sowohlhinsichtlich der Wasser- als der Windmühlen; denn das Sprichwort:derWind gehört der Herrschaft" weist augenscheinlich ans ein der HerrschaftvorbehalteneS Windmühlenregal hin, ohne daß sich jedoch hierüber Näheresangeben ließe. Nur wenige Beispiele finden sich in den Quellen, daß manch-mal Edellente mit dem Winde förmlich ans ihren Gütern belehnt wurden,was sodann den Vortheil gewährte, daß im Bezirke ihrer GerichtsbarkeitNiemand ein Mühlenwerk anrichten dürfte.

Wenn ferner die Mühle und Teich dem Berge weichen muß, so scheintdamit nur ausgedrückt werden zu wollen, daß wegen Beeinträchtigung derMühle durch Wasserentziehung der Bergbau rechtlich nicht gehindert werdenkönne, wenn auch den Mühlbesitzern volle Entschädigung nicht verweigertwerden darf.

Wasser, Jagd und Weide sind einer natürlichen Anschauung zufolgeGemeingut; hinsichtlich der Flüsse ist dies auch ausgedrückt durch das Sprich-wort : daß jedes fließende Wasser des Reiches Straße sei und daß der Stromfrei sein müsse zu allen Zeiten.")

Gleichwohl hat auch hier das fiskalische Interesse sich ein Regale zusichern gewußt.

Im Bauernkriege schon stand als Beschwerde oben an, daß die FürstenWald und Wasser genommen hätten, und Frcidank'') äußert seinen Unmuthlebhaft hierüber noch früher so:

Die Fürsten zwingen mit GewaltFeld, Stein, Wasser und Wald;

Dazu nehmen sie die Thiere: wild und zahm,

Und machten's so auch mit der Luft gern allsamm;

s) ähnl. Uotsel I 232:Iss Zrrmäs odsmius et rividres uaviAablss »xxsr-i summt uu roi". d) VriäauL S. 73 v. 24 und Mittermaier I S. 544 not. 6.