Druckschrift 
Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
Seite
124
Einzelbild herunterladen
 

124

343) Ein Jahre (Grund-) Rente ist hundert Jahr Rente.

344) Versäumt die Herrschaft Jahr und Tag, so ist ihre Gerechtig-keit ans.

Ein Ueberkommniß altdeutscher Rechtsentwicklung, insbesondere aberdes Mittelalters und enge mit den bäuerlichen Einrichtungen zusammenhän-gend erscheinen die Reallasten.

Sie sind Leistungen von Früchten, Geld und Diensten, aus den man-nigfaltigsten Verhältnissen hcrvorgegangen und in ihren Hauptarten unterdem Namen der Zinse, Frohuden und Zehnten bekannt.")

Während aber die Zinse vorwiegend den Stand der Hörigen treffen,so wird der Zehent, die vornehmste Art aller Reallasten, vom Volke über-haupt, also auch vom freien Manne eingehoben; undwie der Dienst aufdem Gute den Mann nicht zum Eigenmanne macht",") so war auch dieZehentgabe mit dem freien Manne wohl verträglich.

Der Grundcharakter der Reallasten liegt ja gerade in ihrem engenVerbände mit dem Pflichtigen Gute; ohne Rücksicht auf den Wechsel deszins- und zehentpflichtigen Mannes bleiben die Pflichten, Reallasten, bei derWere und ihrer Zubehör, dennGabe oder Kauf wandelt nicht das Gut,sondern nur die Herrschaft".

Der Zins geht vom Gute,

Nicht vom Blute";

daher muß derjenige, so die Früchte des Gutes, gleichviel mit welchem Rechte,genießt, die darauf ruhenden Lasten tragen.

Die Qualität des belasteten Gutes wird auch nicht leicht geändert:man kann kein Eigen in Uneigen kaufen",") gleichwie umgekehrt die Ab-hängigkeit eines Gutes aus der Leistung gefolgert wird:die Henne trägtdas Handlohn auf dem Schwanz mit sich"^) d. h. aus der Henne, die derLehenmann seinem Herrn zu Hofe bringt, wird das Recht des letzteren aufdas Handlohn gefolgert; wo aber kein Lehenmann ist, sondern freier, unab-hängiger Bauer, da gibt es auch keinen Handlohn.

Was nun die Entstehung der Zehenten selbst anlangt, so heißt es:Grund ist des Ackers Mutter", wie das Kind der Mutter folgt, so folgt

2") Möser III 301. Hert. 254:Een Jaer reute is houdert Jaer rente. 8ar-redomds I 217. Rügen 362. 33:verfilmet de herrschop Jahr und Dach, diegerechiigkeit diehfalls ist vthe".

a) Grimm. DRA. S. 300. d) Weichb. Gl. 193. 18. o) 4ur. Iris. ä) Ilsrl.vol. II tom- Ill S. 282.