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Deutsche Rechtssprichwörter
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Hühner; nach dem Bochumer Landrechte war das Hühnerrecht in folgenderWeise bestimmt:

Da Hühner im Korn Schaden thuu, so soll man mit bloßen Füßenauf zwei scharfe Zaunstecken klimmen und werfen zwischen den Beinen her:so weit haben die Hühner Recht und weiter nicht".

Das Wendhager Bauernrecht sagt:ein Huhn soll Macht haben übereinenirouusliräeir" Zaun seine Nahrung zu suchen; wann es aber todt-geschlagen wird, so soll der Todtschläger demjenigen, dem das Huhn gehöret,es über den Zaun werfen und soviel Kräuter dabei, daß es einem Edelmannekönnte zu Tisch getragen werden".")

Die Öffnung von Schwarzenbachs) beschreibt die Weite des Hühner-ganges so:die Frau auf dem Dache nimmt mit der linken Hand eineSichel bei der Spitze und wirft sie unterm rechten Fnß durch, während siemitten auf dem Dachfirste steht".

Ganz anders hinsichtlich der Gänse:Eine Gans hat im Felde nichtlänger Recht, ihre Nahrung zu suchen, als von der einen Bohne zur andernd. h. in der Zeit von der Einerntung der Bohnen bis zur Aussaat; werdensie außerhalb dieses Zeitraumes noch auf dem Felde getroffen, dann soll esdem Eigentümer ein- oder zwei Mal gesagt werden; nimmt er sie auchdann nicht in Acht und werden sie wieder im Korne getroffen, so mag mansie todtschlagen u. s. w?) An einer andern Stelle heißt es:Gänse habenkein Recht, als nur, soweit sic mit ihrem Halse zwischen zwei Planken sichdurchzwingen können"?) Und an einer weiteren Stelle:gehen Gänse insKorn, so schlägt man sie todt, macht einen Galgen auf das Land und hängtsie daran, darob ergeht kein Gericht"?)

Bezüglich der Tauben verordnet das Benker Weisthum?)Eine Taubehat nicht weiter Gerechtigkeit, als auf der Hecke, wird sie todtgeschossen, fälltsie ins Haus, so gehört sie dem, der sie gehabt hat, fällt sie heraus, so magsie nehmen, der sie geschossen hat".

Wegen dieses durch ein ausgedehntes Pfändungsrecht sehr beschränktenRechtes der Gänse u. dgl. zur freien Weide, heißt es auch: daß Gänseeinen Stall haben müssen oder einen Hirten; oderdie Ente hat ihrRecht auf dem Buckel" d. h. Jedermann kann sie mit Schlägen aus seinerGemarkung jagen.

Uebrigens scheint von jeher auf die strengere oder gelindere Handhabungdes Pfändungsrechtes das Ansehen des Eigenthnmers der zu pfändenden Thiere

-r) Grimm. DRA. S. 63. b) idiä. S. 595. c) Grimm. W. I 2t8. ä) Rechtder 7 freien Hagen. Grimm. W. Ill 308. e) idiä. S. 70. t) Steinen III 1358.8) Grimm. DRA. S. 596.