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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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Oft wurden die gemeinen Gutsbesitzer durch Drohungen oder HelleGewalt zu verschiedenen neuen Diensten augehalten,") und, wenn gleichGewalt kein Recht und erzwungener Dienst keine Kraft hat, da nicht einmalerbetener Dienst zu Recht bestehen kann, brachte doch die Länge die Gefährde,weil die Entstehung aus Zwang oder Bitte allmählig vergessen und das ein-mal Bestehende für Recht erachtet wurde. In Pommern hatten die Bauernden Spruch, sie dienten nur sechs Tage in der Woche, denn am siebentenmüßten sie der Herrschaft die Briefe austragen.'')

Hier sind namentlich die Spanndienste zu erwähnen; sie werden ge-wöhnlich nach Verhältniß der vorhandenen Zugthiere ausgeschlagen, der Bauerdient, wie er bespannt ist, manchmal aber auch nach Verhältniß der Güterohne Rücksicht auf den Menatstand, dieser richtet sich vielmehr nach demGute und der Bauer dient, wie er bespannt sein muß. Keine Gattung isthievon ausgenommen, auch der Esel, der zur Mühle geht, dient dem Herrn.

Die Frohndienste waren übrigens nicht allzu hart: So kann in der Aerntcjeder dem Schneidtage vorstehen, wer eine Egge zur Saat leiten kann, derSchnitter muß nur tapfer genug sein, neun Halme auf dem Rücken zu zählenund mit der Sichel zu durchschneiden,°) und der Pflüger fährt so langsam,daß der Fink auf den Radfelgen seine Jungen zu ätzen vermag, gleichwohlmüssen die Frohnder ordentlich verköstigt werden, erst wenn sie satt sind, istder Dienst fertig;") der Meier gibt schließlich Jedem beim Fortgehen einenStab in die Hand, thut er es nicht und der arme Mann fällt sich einBein entzwei, so muß er ihn in den Hof zurückführen und auf eigene Kostenarzneien lassen.")

Desto mehr Kniffe mußten verwendet werden, um ans den Leutenneue Dienste zu erlisten, es gelang auch, theilweise sogar glänzend, die Bauernauszuziehen:

Je näher dem Kloster, desto ärmer der Bauer, je fetter der Floh,desto magerer der Hund.

Die Herren sind hiebei nach Versicherung der Zeitgenossen theilweisefreizusprechen;Wenn der Fürst einen Apfel braucht, nehmen seine Dienerden ganzen Baum". Die Herren wollten nicht, oder doch nur wenige, daß

r>) Kindl. Hör. 209213, in einem Dorfe mußten die Weiber abwechselnd derGerichtsfran und ihren Töchtern den Rücken kratzen und alle Morgen die Flöhe ausden Betten suchen. Klingner I 138. d) Schwarz Lehnhistorie von Pommern S. 734.Cstor III 312 § 364. o) Grimm. W. II 412. 527, 544, 547; I 4; sin man msxenvnä sin Iran sebnicksn. Lauhn Abhandlung von den Frohndiensten der Deutschen,vermehrt herausgegeben von Kuhn 1785. Wigand, die Dienste, ihre Entstehung,Natur, Arten und Schicksale, 1828. ä) Grimm W. II 237. s) Grimm. W. I 685.