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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
Seite
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154) Niemand mag Eigenleute haben, denn Freie und Gotteshäuser.

155) Der Mensch ist Gottes und nicht des Kaisers.

156) Was der Kaiser nicht hat, soll Niemand haben.

157) Laßt den Kaiser seines Bildes gewaltig und Gottes Bild gebtGott.

158) Wer in nnsre Grafschaft kömmt, die Leute sind unser.

159) So Einer ziehet ein, soll man ihm helfen mit Rath,

So Einer ziehet aus, soll man ihm nehmen, was er hat.

160) Zum Einzug gibt Jedermann Rath,

Beim Auszug aber nimmt man ihm, was er hat.

161) Der Lasse ist frei, so lang er lebt.

162) Ein Hagestolz sitzt frei, bis er sich verändert.

163) Alle Bankarte sind der Herrschaft.

Adel bildet keinen Gegensatz zur Freiheit, ist vielmehr erhöhte Aus-bildung aller in dieser dem Keime nach ruhenden Kräfte und Fähigkeiten,während die Eigenschaft diese Kräfte verneint.

Letztere hat keine Berechtigung, weil die Freiheit unveräußerliches Ge-meingut jedes Menschen ist, das ihm weder der Staat im Allgemeinen, nochirgend ein bestimmter, noch eine Gewalt in demselben, Strafmittel abgerechnet,entziehen darf; nur Gott gebietet über sie und dieser nicht beschränkend,sondern vervollkommnend, da er selbst die unbegrenzte Freiheit ist.

Allgemein betrachtet ist sie die völlige llcbcreinstimmung der äußernHandlungen mit dem vernünftjgen Willen des Handelnden, und ohne Ver-nunft undenkbar; das Maß dieser ist zugleich das Maß der Freiheit.

Diese Freiheit, das höchste irdische Gut, das über Gold und Silbergeht und lieber als Ang und Leben ist, weil alle Güter erst durch siegenießbar werden, entzieht sich aller äußern llmzirkung.

Rechtlich bezeichnet Freiheit die Möglichkeit, nach eigener Willens-bestimmnng an allen Anstalten des Gemeinwesens thcilznnehmcn und alle

"ft Spiegel deutscher Leute 67. 71 I Nxeinnn inng ez'gvn Insvte gelindenvvnn vielen null godes bnvser. "ft Kl. K. RE. II: der insnsebs rs gotss

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"ft Pist. III 77 (436). «ft Kling 7. b. 2 der Lasse ist ledig, dieweil er lebt,

"ft Reyscher 39 Am hagstoltz soll ovch fry sitzen, vntz er sich vorendert. "ft Grimm.W. III 739 nlie xanknrts sint der berrsebnkkt.