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Deutsche Rechtssprichwörter
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Eigen und Erbe, Grund und Grat, vom Himmel bis zur Erde; Niemandist seiner Zuständigkeit entzogen, er lädt ans allen Landen vor seinen Rich-terstuhl und Jedermann muß vor ihm antworten.

Alle gesetzten Richter sprechen lediglich an seiner Stelle, weil er selbstnicht überall sein kann, in seinem Namen und Aufträge.")

Wo er also selbst hinkömmt, weicht sein Stellvertreter, das Gericht istihm ledig und neben ihm besteht kein andrer Richters)

Er ist der oberste und gewaltigste, ihm gebührt die höchste Buße, dasie jeder Richter nach seinem Geburtsstande nimmt") und man fühlt es alsoaus dem mächtigen Sprnche, daß der König zu Gericht sitzt.

Nur er kann an des Menschen Leib sprechen und wer von ihm denhohen Gerichtsbann erhielt/)

Dieser Bann oder die Bcfugniß, mit Ordnungsstrafen und Hilfsvoll-sircckung rechtsförmlich Gehorsam zu erzwingen, die Rache mit dem Schwerte,ist ein königliches Recht:Pfalzgrafen und Landgrafen dingen unter KönigsBann, wie der Graf".")

Gleichwohl ist der König nicht schrecklich; wenn der Gewaltige lediglich instarrer äußerlicher Gerechtigkeit aufträte, würde er zum endlichen Schrecken und

Gestrenge Herren regieren nicht lang"/)

Gnade dagegen ist des Königs Schutzwehr; denn ein lindener Herrüberdauert einen eisernen Knecht/) Wie Gott der Welt den verwirktenFrieden wieder schenkte, so ist des Königs Hof für Friede und Gnadegesetzt; wo er hinkömmt, bringt er auch dem Verbrecher Frieden und freiesGeleit. (32)

2) Adel.

34) Rittersrecht ist anders denn Banernrecht.

35) Ein Schuh ist nicht Jedermann gerecht.

36) Jedem Manne ziemt seine Lage.

37) Weis mir den Mann, ich weise dir das Recht.

/) Kling 16. 6 . 1 NittcrSrccht ist anders denn Bawerrccht. Frank II 43ein schuh ist uit ycdcrmau gerct. OnNIim. 162 Ilvoisinin tiraZ baeüi' sltt laß'.") Harrst,. Il 214 H'ijs mi.j eie» mau Ue rvi.js u I>st rSA't.

a) Kling 12. a. 1 Kais. Frbg. 573. 115 das Urlaub zeit der Chuuig. b) Sachs.III 60 § 2 Wchb. 'NINwAkm 02 arl. 289. Kling 26. b. o) Kais. Frb. 583. 143.>1) Vgl. das siebente Hauptnck. e) Sachs. III 64 Z 6 Valens §rsvsn nnäs lanäZreven «linken nnüer leoniges banne, als äie Areve. H Sprüchw. 1316. §) Sim-rock 4599.