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Deutsche Rechtssprichwörter
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gefühle widerstritte. Ob also gleich das Gesetz nicht ans gemeßne Dauer,also für immer gegeben wird, denn

Was keine bestimmte, gemessene und gewidmete Zeit hat, wird immer

für ewig verstanden"')

muß man doch um neuer Sachen willen neue Rechte setzen, überhaupt jedemneuen redlichen Verhältnisse gerecht werden.

Die Rechte ändern sich bei gemeiner Aenderung und erneuern sich beigemeiner Neuerung.

Den Frieden, welchen das alte Recht nicht ausgerichtet hat, hat dasneue auszurichten". °)

Seine Wirksamkeit ist eine vorwärtssehende:

Geschehene Dinge haben keine Umkehr".^)

Gegenwärtige, aber schon unter der Herrschaft des alten Rechtes ent-standene Verhältnisse werden durch ein neues Gesetz gleichfalls nicht geändert,man klagt um altes Geld nach alten Rechten.

Aufgabe des Gesetzes ist cs, überall den Nechtszustaud herzustellen,welcher der jeweilig besten kleberzeugung entspricht. Es muß ehrlich undgerecht reden, ehrlich und gerecht angewendet und von Jedermann beeachtetwerden.

Es bestimmt daher, indem eS gewisse Handlungen vorschreibt odererbietet, zugleich nachtheilige Folgen für das Gegentheil und dies wird vonEinigen sogar als zum Wesen des Gesetzes gehörig erachtet.

Richtig ist, daß jede Strafe ein Nechtsvcrbot voraussetzt, wird aberausschließlich nach dem Wortlaute der Gesetze gehandelt, ohne Gewohnheitund göttliches Recht als Ergänzung zu beachten, so dienen jene mehr alsMantel, die Blößen der Sittlichkeit zu bedecken, als zu ihrer Stütze, weiljedes Gesetz menschliche Vorschrift und darum unvollständig ist. °)

Das ist auch göttlich, daß man Niemand schade und auch Thorennicht betrüge".

Da es aber ein alter Brauch ist, Land und Leute nach den geschrie-

a) Simr. 2230. Rechtssp. 19l. v. t>) Ludewig VII 172 Z 3 IsZg. Norm.Iui'L mntautnr et rmriatis rmriantur et invovntis innovantrir. o) Nichth. 212 S 26Imtlr leräsn Hat rüä rioolit nrret rvt rrycirt dattr, änt n^e riootrt äat rvts tsriooliteii. >1) LxrenAsr I 12 Osäane untren Iiebdsn §een Iresr. I. Bergmann,das Verbot der rückwirkenden Kraft neuer Gesetze im Privatrccht, Hannover 1818.e) Fichtner, cts eernteo juris imsri; ebenso vielversprechend als nichtssagend ist äsLxinstto, politische Schnupftabaksdose vor die wächserne Nase des Rechts, Franks, u.Leipz. 1789. I) Wgl. 184, 3 äau ist onelr gotticd, äau man nxmanäe sotmäs unäsouek tkoren niclrt bstriZs.

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