16
der unsichtbare Rechtsbegriff; sie will Recht haben, zwingt um so mehr, jegrößer sie in der Zeit gewachsen ist, und wird stärker, als Brief und Siegel:„Was man gewohnt ist, auf das kann man schwer verzichten". ") Sie isteine vorzugsweise sittliche Macht, unverfänglich, ehrlich und gemeinnützig:
„Der Brauch ist christlich, der Ehre lehrt und Unehre zerstört".'')„Das alte Herkommen ist ein Vortheil, der Niemanden schaden kann". °)
Als natürliches Recht kann sic das gesetzte verdrängen; tritt sie beiallen Völkern gleichmäßig und gleichgestaltig auf, so erscheint sic entschiedenals göttliches Recht, wogegen weltliches nicht aufkommen kann.
Aus gleichem Grunde ergänzt sie jedes gesetzte Recht und beherrschtdessen Auslegung:
„Der gemeine Brauch ist der sicherste Ausleger und man pflegt sichder Worte wie der Münzen zu bedienen".'')
„Brauch Worte wie Geld". °)
Ihre vorzüglichste Nolle spielt sie in den äußern Nechtsgebräuchen,deren Gestalt an sich dem inneren Gehalte gleichgiltig und unvorgreiflich ist;hier schafft sie die größte Manigfaltigkeit. Sittliche Auffassung des Rechtsund dessen Hochachtung, verbunden mit dem Bedürfnisse und der Fähigkeit,Gegenstände der Natur und menschliche Bewegungen zum Ausdrucke vonGedanken zu verwerthcn, Glaube und Aberglaube schaffen höchst manigfaltigc,aber innerhalb bestimmter Grenzen feste Formen des Nechtslebens: Landes-sitte ist Landesehre und Landesrecht, was nicht gebräuchlich ist, kömmt zuSchuhen, k)
Die bloße äußere Gleichförmigkeit der Verhältnisse und Handlungenohne die Ueberzeugung von ihrer Rechtlichkeit bekundet und erzeugt keinRecht. Namentlich böse Gewohnheit macht kein Ding gut und wenn sie nochso verbreitet wäre und noch so lange dauerte, muß sie doch dem erwachendenRechtsgcfühle weichen:
„Das Recht schläft bisweilen, aber eS stirbt nie" ^) und „wir dürfender Alten Ordnungen nicht verwerfen, wohl aber ihre Mißbräche".'')
a) Richth. 435. a. 6^ xliga is Xsrstenlio, äesrera leert sncks onsra rvrsteert.l>) Thüringen 119. 18 Das alt lisrkominsn ist ein torteil, 6er nvinancks Aesolia-6en lcaa. e) Ncchtssp. 250 v. was manu gewonct ist, das kau mann sich schwerlick)verzeihen, ä) Amu. z. bahr. L. R. I oax. 4 § 9. e) Frauck II 125 Bruch Wörterwiegelt, k) Ist wahrscheinlich Gegenbild zu „Alte Schuhe verwirft man leicht, alte Sittenschwerlich"; das Bild in der Glosse zum Sachs. Lehnr. 69 § 6 gestattet aber auch dieAuslegung, das Ungebräuchliche ziehe als Reiseschnhe Siebenmeilenstiefel an und gehedamit unvermerkt über Land und Leute weg. A) Ooles on Dittls seet. 478 äorinitaliguaaäo gus seck inorltur nungnain ; vgl. Spangb. 114 Ueedt ist sin stetsr Willevnäe ewi§. b) Zinkgrefs I 27l. > '