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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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187) Hundert Jahre Unrecht gethan, wird nimmer Recht gethan.

188) Unrechte Gewohnheit weicht dem Rechte.

189) Unrecht muß umkehren.

190) Wahrheit geht vor Gewohnheit.

191) Natur überwindet die Gewohnheit.

192) Art geht für alle Gewohnheit.

193) Wahrheit und Recht hebt Sitte und Brauch auf.

194) Wo das Recht redlich ist, da weicht die Gewohnheit.

195) Das Recht überwindet alle Gewohnheit.

196) Der Brauch muß dem Gesetz weichen.

Die älteste und ursprünglichste Offcubaruugsform des Rechts ist dieGewohnheit.

Ihre Entstehung entzieht sich meist aller Geschichte; sie entsprießt ausunsichtbarem Keime, wächst und bezwingt die Umgebung so unmerklich, alssie entstand; das vom Rechtsgefühle beherrschte Gewissen des Menschen leitetihn in seinen äußeren Handlungen, deren Gleichmäßigkeit den Begriff derGewohnheit gibt, sobald das bestimmte Bewußtsein ihres Bestandes und ihrerRechtlichkeit hinzutritt.

Das deutsche Recht tritt vermöge der Ursprünglichkeit seines kerngesundenVolkes, in welchem die Stimme'des Rechtes mit um so größerer Entschieden-heit sprach, fast ausschließlich in dieser Form auf. ") Es ist ein altes her-gebrachtes Recht, das stetig weiter überliefert wird:So haben cs unsreEltern und Vorfahren auf uns gebracht nnd wir wissen es auch nichtanders". ^)

Es gab noch im vorigen Jahrhunderte den Schnlwitz:

8uill, 8U8, sut

Das ist Wohl Alles gut,

8um, 68 68t

Laß sein, wie es gewest. °)

Nach Ludovicis Zeugniß fiel es sogar einem französischen Schriftsteller

Hillcbrand 9.10. Richth. 435, 2: onredstio xtix» rv^etet d»t rinoNt."2) gur. Iris. I 71 (14) ende moet d»t onriuedt eveer Kern. ^") Hcnisch 1608.»') Sprüchw. 2988. "-) Hcnisch 1608. >°') Mir Ms. XXVIII 7 (222): I>vo vxrdende d;'o reden nz'inxt ox den svd ende xiix»,. "0 Richth. 435. 16: »I dser d»triuoiit redet; eis, deer vvxet d v xlix». '°°) Richth. 435. 16: d»t rinekt vrinnt »Itsxiixa. "") nrt. I: NSN8 »ntoritnti oed»t.

») Agrie. 4 vgl. unten. Puchta, das Gew. Recht, Erlangen 1828. 6) Giin-tber IV 518 so d»!nt vnss Xldern vnd Vorlar vkt vns brnetit, vnd -wissen »uebnit »ndsrs. e) Anm. z. bahr. L. R. I e»x. 2 § 9 Nr. 21.

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