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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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sächlich Bestehende sei Recht, was auf de» Sah hinausläuft: Recht ist Recht;Unrecht ist auch Recht; wie man cs macht, ist cs auch Recht".")

Solche Auffassung ist eine unsittliche und das Rechtsgefühl verletzende. Das Recht betrachtet die Handlungen des Menschen nur in ihrer äußernErscheinung und ihrem Verhältnisse zur Gesammtheit und unterscheidet sichdadurch von der Sittlichkeit, welche nur die Vervollkommnung des Einzelnenund zwar von Innen heraus bczielt; aber diese ist ihm weder feind, nochgleichgiltig. Das Recht fördert die Sittlichkeit, indem es wenigstens denAusdruck des Bösen verhindert, den Frommen Friede wirkt und Missethatwüstet "), wie es hinwieder die Unterstützung durch diese annimmt.

Au allen Stätten müssen die Leute Friede und Sittsamkeit bewah-ren". °)Recht thun, Wahrheit reden, Gerechtigkeit lieben und recht richtenist zu allen Zeiten erlaubt und wird immer erlaubt bleiben", ") Unrecht nie.

Die Deutschen haben zwischen beiden Gebieten eher zu wenig, als zukleinlich unterschieden, indem sie blos sittlich zu Mißbilligendes mit sehr ent-schiedenen Rechtsnachtheilen belegten, da doch das Recht erst dann schützendund rächend einzugreifen hat, wenn ein fremder Bestand gefährdet wird. Eswünscht wohl, daß der Mensch Gott ähnlicher werde, aber, seine eigene Un-vermögenheit, im Innern zu wirken, einsehend, beschränkt cs sich auf die greif-bare Außenwelt, überläßt das Innere seinem höheren Richter, und ob esgleich selbst ewig ist und länger dauert, als alle Dinge, die es regelt, mischtes sich nicht in das Ewige, sondern ordnet das Zeitliche, wie cs selbst wiederin der Zeit erschienen ist, in Gewohnheit und gesetztem Rechte (Ehe).

Weltlich Recht ist des Königs Gesetz und der Leute Brauch". °)Das Recht ist von Gott und den AltenAlles gesetzt und also gehalten"/)

2) Gewohnheit.

115) Das Recht ist alt und hergekommen manchen Tag.

116) Was der Schöffe weist, ist von Alter hergekommen.

117) So ist es an uns gekommen, fo weisen wir's wieder von uns.

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II 203 ^isa ists an vns kommen, so rveisen rvirs rvisder von nns; II 447;

III 337, 376, 407,

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