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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
Seite
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105) Das Recht beschirmt die Unschuld.

106) Was Recht ist gefällt Jedermann.

107) Recht hört man gern.

108) Recht mag den Leuten allen Kaum Wohlgefallen.

109) Gerechtigkeit ist stät.

110) Die Elle dauert länger, als der Kram.

111) Unzeitlich Gebot weist man nicht für Recht.

112) Unzeitlich Gebot erkennt der Schöffe nicht für Recht.

113) Gottes Recht ist nicht vernehmbar.

114) Von Ehe und Gewohnheit kommen alle Rechte.

Recht ist die Ordnung alles Bestehenden als Wahrheit in den Ver-hältnissen oder, mit den Rechtsbüchern zu reden, Gott selbst.

In solch allgemeinem Sinne spricht man von Gesetzen in willenlosenDingen, wie von Rechten der seligen und unseligen Geister: Auch derTeufel hat Rechts)

Daß insbesondere deutsche Anschauung den Thieren sehr bestimmteRechte und entsprechende Pflichten beilegte, wird an unterschiedlichen Ortengezeigt werden und wäre schon durch das Vorhandensein von Einzelnschriftcnüber diesen Gegenstand bescheinigt d):Natürlich Recht heißt, was die Naturmit sich bringt, dessen sich auch alles Gethier mit bedient; unter Menschenist es die Unterscheidung zwischen Gut und Böse und natürliche Gottes-crkenntniß." °)

Richtl). 423. § 2 Mt (äst rinebt) bssebirinet äs onsobielä. Nur.I'rls. I^XIII. 18 (214). 1?rissebe >Vetteo II. 145. '"') Sprichw. 3494. Grimm

W. II- 470. rsebt bort man gern. >°°) Spiegel d. L. Vorr. 32. äss rsebtmsg äsn lssvtsn ollen ebsvm vol gevsilen. Ösen 1. 1. gsreebtiglrsit iststst. Sprichw. 372. Grimm W. II. 736. nnsitUeb gebot rvist nert mitrsebt 677, 679. Kindl. 61, 21; 60, 105. '>-) Grimm W. II. 674. nnsitlieb gebotterbeut äsr sebekken nit lur roobt. "^) Wgl. 222, 35. Kotis rsebt ist nnvornem-lieb. >") Kling 4. b. 2. von der Ehe und gcwonheit kommen alle Recht.

s) Bodm. 423. gusstiones gnoälibetiene blognntiss 1489: an äiabolus perexoreismnm essetus, jure gnsat se tneri intsräieto srstinenäse vei reenpersnässpossessionis? an eit bonas vei innlas üäei xossessor? man denke auch .an dieGcspenstergerrchte! dem Laienspiegel ist als Muster eines förmlichen Prozesses einRechtsstreit des Teufels wider die Menschheit angchängt, worin die Jungfrau Mariadls Vertheidiger auftritt. b) Opmii, Ltrnvii, Ilopü Hiss, äs,jure pnlieuin, muriumet loenstsrnin. e) Ostfries. L. R. III 103 (844) dat Natürlickc Recht is, wclckes deNatuer mede bringet und welcker oeck alle Gcdcerte mede gebruicket, und is under Min-schen ein Underscheet des gueden und des boesen dingcs und is ein Natuerlik Erkcnn-teniste Goedes.