Druckschrift 
Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
Seite
VII
Einzelbild herunterladen
 

VII

,Sammlung, Ordnung und kurzgefaßte Erläuterung der deutschell

Rechtssprichwörter, die sich in den deutschen Rechtsquellen des XIII.

und XIV. Jahrhunderts finden".

Hierauf liefen zwei Bearbeitungen ein, über welche sich der Berichtder Juristenfakultät wörtlich äußerte:

Auf beide Arbeiten ist ein anerkennenswerther und in der Thatungewöhnlicher Fleiß verwendet. Auch ist das nächste Resultat diesesFleißes, die Findung und quellenmäßige Belegung zahlreicher Rechts-sprichwörter aus der bezeichnten Periode ganz erfreulich. Der außer-ordentliche Reichthum, den die deutsche Nation an Rechtssprichwörternbesitzt, wird aus beiden Arbeiten sehr anschaulich, und es ist viel mehrzu Tage gefördert, als in der bisherigen Litteratur bekannt war".

Die eine dieser Arbeiten war von Mathias Dietherr, die anderevon Eduard Graf; letztere hatte im Allgemeinen schon damals den jetztdurchgeführten Plan.

Der Gedanke einer umfassenden Sammlung und Bearbeitung derdeutschen Rechtssprichwörter wurde sodann bei der allgemeinen Commissionfür Königliche Förderung der Wissenschaften angeregt und von derselbengebilligt. Seine Majestät der König Maximilian II. von Bayern geneh-migte den Plan, unterstützte die Ausführung mit wahrhaft KöniglicherFreigebigkeit und übertrug die Aufsicht darüber der historischen Kommission,welcher zu diesem Zwecke die Professoren I. C. Bluntschli und K. Maurerbeigeordnet wurden.

Unter Leitung und Aufsicht der genannten Rechtsgelehrtelt ver-einigten sich die ursprünglichen Bewerber zu dem gemeinschaftlichen Unter-nehmen. Nur schließlich wurde die Arbeit getheilt; M. Dietherr hatte dieRedaction der Hauptstücke III Sachenrecht, IV Familienrecht, V Erbrecht undVII Ungericht; E. Graf dagegen die der Hauptstücke I Recht und Gesetz,II Stände, VI Gedinge, VIII Gericht, IX Staatsrecht, X Kirchenrecht,XI Lehenrecht, die Reinigung des ganzen Buches von Wiederholungenund Auslassungen, die Correctur des Druckes und die Herstellung desVerzeichnisses zu besorgen. Die Mitwirkung der Professoren I. C. Bluntschliund K. Maurer beschränkte sich aus Feststellung des Planes, Gesammt-ordnung des Stoffes, Revision der Ausarbeitung und gelegentliche Rath-schläge im Einzelnen.

Daß die Mehrheit der Theilnehmer keine Erleichterung für dieEinheit des Inhalts war, bedarf kaum eines Beweises; alle Betheiligten