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2 (1895) 1847 - 1879
Entstehung
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1879

Aus diesem Wege aber vermöchte die Kommission nicht, dem ihr gewordenenAufträge gemäß zu dem Aufbau eines systematischen Tarifentwurfs zu gelangen,welcher den Berathungen des Bundesrats als Grundlage dienen und so dasReformwerk vorbereiten könnte.

Sollten sich in dem von der Kommission zu entwerfenden Entwürfe Sätzefinden, welche den Auffassungen Eurer Durchlaucht entsprechen, so wird ja dortdie Korrektur erfolgen.

Wenn es meine Aufgabe ist, die Geschäfte in diesem Sinne zu leiten, inthunlichster Uebereinstimmung einen homogenen Tarifentwurf zu stände zu bringen,dann bedarf ich des Vertrauens, daß ich in der Hauptsache aus eigener Ent-schließung im Sinne Eurer Durchlaucht Vorgehen werde.

Mit diesem Vertrauen wird das Bewußtsein der Verantwortlichkeit steigen;dieses und die hohe Autorität des Reichskanzlers Fürsten Bismarck wird michoft genug zu Eurer Durchlaucht führen..

Sollte ich jenes Vertrauen nicht in vollem Maße genießen, sollte mir dieMöglichkeit nicht gegeben sein, in der Kommission möglichst viel Boden für meineAuffassungen zu gewinnen, dann würde ich glauben, zur Lösung der mir gewordenenAufgabe nicht gelangen, den Erwartungen nicht entsprechen zu können, welcheEure Durchlaucht an meine Berufung geknüpft habe.

Ich bitte dringend, diese meine Bemerkungen nicht als den Ausdruck vonEmpfindlichkeit auffaffen zu wollen, sie entspringen lediglich dem Bedürfnisse,die vollste Klarheit in mein Verhältnis zu Eurer Durchlaucht zu bringen.

Was immer Eure Durchlaucht beschließen werden, meiner treuesten Ergeben-heit und meine warme Unterstützung der geplanten Reformpläue bleibt Ihnenunwandelbar gesichert."

Nach Beendigung ihrer Arbeit legte Freiherr von Varnbüler als Vorsitzen-der der vom Bundesrate eingesetzten Zolltarif-Kommission am 1. April 1879 dasErgebnis der Beratungen dem Bundesrate vor.

Dem Bericht des Vorsitzenden entnehmen wir folgende bisher unveröffentlichteAusführungen:

Von einer Darlegung der volkswirtschaftlichen, zoll-, Handels- und finanz-politischen Erörterungen, welche in der Kommission zum Ausdruck gekommensind, in einem Generalberichte hat die Kommission Abstand genommen; sie wärebedingt gewesen durch eine genaue Feststellung der sich durchkreuzenden Ansichtenund hätte daher eine wertvolle Zeit in Anspruch genommen, ohne sachlich vonentscheidender Bedeutung zu sein.

Die Kommission hat sich beschränkt auf eine Begründung der einzelnenvon ihr gefaßten Beschlüsse und ist hierbei der Anordnung des aufgestelltenTarifs gefolgt.

Um den Bundesrat in den Stand zu setzen, auch diejenigen Gründe zu prüfen,welche den Beschlüssen entgegengesetzt wurden, legt die Kommission ihre Proto-kolle mit den Begründungen der Referenten und den zu den Akten gegebenenSeparatvoteu vor und hat sie den in der Minderheit stehenden Kommissionsmit-