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2 (1895) 1847 - 1879
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Die II. Legislatur-Periode deS deutschen Reichstags

Drittel unserer Landsleute und den Badensern, die ähnliche Einrichtungen verlierensollten, kämpfte für die Beibehaltung unserer Gemeidegerichte in Bagatellesachen.Lasker kam uns, indem er uns scheinbar bekämpfte, mit einem Vermittlungs-Vorschlag zu Hülfe und wir siegten in der Art, daß gegen den Ausspruch desGemeindegerichts binnen einer kurzen Zeit jeder der Betheiligten den ordentlichenRechtsweg anrufen kann. Andernfalls bleibt es aber doch beim gemeinderäth-lichen Ausspruch. Damit ist der praktische Zweck, daß Einwohner derselben Ge-meinde in erster Linie bei Streitigkeiten bis zu 60 Mk. verpflichtet werdenkönnen, vor dem Gemeinderat Recht zu holen, erreicht. Denn erfahrungsmäßigwerden die Leute in neunzehn bis zwanzig Fällen sich vergleichen oder mit demgemeinderätlichen Spruch zufrieden sein. Die Stimmenmehrheit war nichtgroß, und hoffe ich, daß die Errungenschaft uns in dritter Lesung nicht wiedergenommen wird. Die Abgeordneten Römer und Gaupp sprachen heftig gegenmich, Schmid und den Badenser Blum; ein erquickliches Schauspiel war esnicht, diese württembergische Wäsche vor dem ganzen deutschen Publikum! Dochfand ich auch bei manchen sachlichen Gegnern, daß sie mir den Sieg gönnten.Mehrere gratulirten mir nachher.

Fürst Bismarck ist noch nicht hier. Erst nach seinem Eintreffen wird mansich darüber verständigen können, ob die schließlich geforderten Nachgiebigkeiten nichtzu stark sind.

Berlin, den 28. November 1876.

Aus Deinem Brief habe ich ersehen, daß Ihr über unseren hiesigen Kampfwegen der Gemeindegerichte das Nähere gelesen habt. Indessen brachte derMerkur" nur eine sehr ungenügende Darstellung, da Elben, sein Chef-Redakteur,das Interesse hatte, die Sache etwas modifiziert darzustellen, als ob er der Sachein gemildeter Form auch geneigt gewesen wäre, während er unfern Antrag nichtmit unterschrieb, überhaupt anfänglich dagegen war, und nur am Ende wohlmit Rücksicht auf württembergische Verhältnisse nothgedrungen einen zustimmendenAusweg suchte. Lasker hat die Sache im Wesentlichen gerettet und viele thatenmir den persönlichen Gefallen, der Vermittlung beizutreten. Was Römer betrifft,so beschwere ich mich über ihn nicht; er hat uns, wenn auch in gewohnter Leiden-schaftlichkeit, aber loyal auf der Tribüne bekämpft. Gaupp aber hat außerdemmich in Zeitungsartikeln in einer Weise angegriffen, welche meiner Ansicht nachmit einem persönlichen Freundschaftsverhältniß unvereinbar ist. Schmid seinerseitsgreift nun in den ihm zugänglichen Blättern Gaupp und Römer nicht minderheftig an, nimmt aber alles Verdienst für sich in Anspruch und erwähnt meinenNamen gar nicht. Das ist freilich keine angenehme Situation und die scherzhafteÄußerung Römers, ich hätte mich in Form einer persönlichen Bemerkung gegendenFreund" verwahren sollen, hat viel für sich. Übrigens stehe ich mit Römerpersönlich noch ganz gut.

Der Differenzen in Bezug auf die Justizgesetze bleibt eine große Zahl übrigund es wird ein großes Kunststück sein, sie zu vermitteln. Bismarck nimmt bisjetzt gar keinen Theil und wird erst zwischen der 2. und 3. Lesung seine Stellung