Aufzeichnungen ve»i Peter Reichensperger
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Der Antragsteller, Abgeordneter Franz Peter Reichensperger erörterte, unterDarlegung der dem gesamten Verfassnngsrecht drohenden Gefahren, eingehend dieerhobenen Einwendungen und forderte zur Zuversicht in den Sieg des Rechtesauf kraft des Dichterwortes:
Wir sind geschlagen, nicht besiegt,
In solchem Kampf erliegt man nicht.
Während dieser ganzen Verhandlung faß das Staatsministerium am grünenTische, allein kein Mitglied desselben öffnete den Mund, um den Anklagen ent-gegenzutreten oder sich über den Adreßantrag zu äußern; erst als derselbe ab-gelehnt war, erhob sich der Ministerpräsident Gras Bismarck mit der Erklärung,er habe dem Hause Mitteilung von zwei königlichen Verordnungen zu machen.Die Versammlung erhob sich in allseitiger größter Überraschung und vernahmerstens, daß am folgenden Tage die Sitzung des Landtags geschlossen und daßderselbe zweitens bis dahin vertagt werde. Zur Erklärung dieser Verordnungenwurde in der Thronrede ausgeführt, daß das Abgeordnetenhaus von Anfang annur eine feindliche, ja verfassungswidrige Stellung eingenommen habe, und danngesagt:
„Angesichts dieser Übergriffe mußte die Staatsregierung sich die Frage vor-legen, ob von der Fortsetzung der Verhandlungen des Landtags gedeihliche Er-gebnisse für die Wohlfahrt und den inneren Frieden des Landes überhaupt zuerwarten ständen. Seine Majestät der König hat die Beantwortung dieser Frageausgesetzt wissen wollen, bis die Beratungen des Hauses der Abgeordneten übereinen Antrag erfolgt sein würden, in welchem die vermittelnden Bestrebungeneiner Minderheit ihren Ausdruck gefunden hatten. Der Verlauf dieser Beratungenhat bei der Staatsregierung die Besorgnis nicht zu heben vermocht, daß auf demvom Hause der Abgeordneten eingeschlagenen Wege das Land ernstem Zerwürf-nissen entgegengeführt und die Ausgleichung der bestehenden auch für die Zukunfterschwert werden würde."
Diese Begründung des Landtagsschlusses nach einer nur dreiwöchigen Sessionmußte um so befremdlicher erscheinen, als nicht bloß die Opposition, sondern auchdie der Regierung ergebene rechte Seite des Hauses den in der Thronrede für ent-scheidend erklärten Vermittelungsantrag abgelehnt und das Staatsministerinmselbst mit keinem Worte seine Bereitwilligkeit zur Betretung des bezeichntenAusgleichsweges ausgesprochen hatte. Nur wenn letzteres unter Zustimmung derrechten Seite des Hauses geschehen wäre, hätte die Verantwortlichkeit für dieFortdauer der als gefährdet anerkannten Lage des Landes der oppositionellenMajorität des Abgeordnetenhauses zugeschrieben und dessen weitere Thätigkeii,insbesondere die verfassungsmäßig vorgeschriebene Budgetberatnng abgeschnittenwerden dürfen. Auch die mit dem Zusammensein und den Verhandlungen desLandtags verbundenen Unannehmlichkeiten für das Ministerium konnten unmöglichzur Erklärung der extremen Maßregel ausreichcn, und man suchte vergeblich nachdem eigentlichen Grunde derselben, bis die bald folgenden weltgeschichtlichen Er-eignisse denselben klar legten.