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Die Basler Galluspforte und andere romanische Bildwerke der Schweiz
Entstehung
Seite
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Die Charaktere der Schrift berechtigen uns, die Inschrift indie zweite Hälfte des XII. Jahrhunderts zu setzen, und da ist esdenn wohl berechtigt, in jenem Priester den um jene Zeit urkund-lich vielfach beglaubigten Chorherrn nnd Praepositus des St. Ur-sanner Stiftes, Hugo von Hasenburg, den nachmaligen Bischofvon Basel zu erblicken, welcher in der Geschichte jenes geistlichenCollegiums eine grosse Rolle spielte . 1 Insofern muss man auchder sonst ziemlich willkürlichen Lesung Chevres Gerechtigkeitwiederfahren .lassen. Dass die Weihinschrift nun möglicherweisejünger sei als der Portalbau, könnte ja der Fall sein, ist aber, alsdas Unwahrscheinlichere, nicht wohl anzunehmen.

Es ist nun die Frage, ob Hugo das Portal noch währendseiner Amtsthätigkeit am St. Ursanner Stifte, oder schon in seinerEigenschaft als Basler Bischof erbauen liess. Ich halte das Letztereaus mancherlei Gründen für wahrscheinlicher. Schon das Fehleneiner Inschrift in Basel spricht dafür. Hier entstand die Gallus-pforte unter seiner Regierung vor den Augen seiner geistigen

i 1144 unterzeichnet Hugo von Hasenburg als Kanonikus dieGründungs-Urkunde des Klosters Feldbach durch Friedrich II, Grafenvon Ferette, seine Gattin Stephanie und seinen Sohn Ludwig. WeitereZeugen sind Christian, Abt von Lucelle, Egilulf, Abt von Murbach undBillungus, Probst von St. Ursanne. Trouillat I, 2g3. 1 146 fungiert erals Zeuge in der zu Kembs vollzogenen Akte, in welcher der Basler BischofOrtlieb von Froburg der Abtei Lucelle die Herrschaft über Courteman-truy bestätigt. Chevre, a. a. O. p. 121. Neben verschiedenen anderenUrkunden auch den Protest vom Jahre 1174, welchen der Klerusdes Bistums Basel gegen die Art, wie sein Bischof Ludwig die Kirchen-güter vergeudete, an Kaiser Friedrich I richtete, Unterzeichnete erfinden wir ihn als Praepositus von St. Ursanne auf einer Akte, inwelcher Berthold und Heinrich, Söhne Burchhards von Hasenburg, zuGunsten des Klosters Bellelay auf ihre Ansprüche an die Kirche vonBoencourt verzichten, datiert St. Ursanne den ii.October 1175. BaslerUrkundenbuch Bd. I, p. 33 Nr. 45. Trouillat I, 356 Nr. 234 nach B. Hidber 2, 325 Nr. 2340. Chevre, a. a. O. p. 123. Schliesslich istdie Bestätigungsbulle Alexander III, über die Besitztümer des Stiftesvon St. Ursanne, noch an ihn gerichtet, also wohl auch von ihm er-beten gewesen. Dieselbe ist zwar erst vom 24. März 1178 datiert, dochliegt dies wohl an der Langsamkeit, mit welcher in der Zeit kirch-licher Unruhen und sehr erschwerten Verkehrs derlei Geschäfte in Romihre Erledigung fanden. Trouillat I, p. 365 acta 240. Andererseits be-stätigt uns diese späte Datierung, dass der von dem Kapitel gewählteBischof Hugo eine päpstliche Bestätigung bei Lebzeiten nicht erlangthat, was wiederum das Fehlen der Inful auf dem Galluspforten-Relieferklärt.