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VORWORT.
leichteren Herzens auf die teilweise so bestechenden Änderungenvon Blals verzichten. War doch anerkanntermafsen in Privat-reden die Peinlichkeit des Redners im Iliat und den anderenKompositionsgesetzen weniger grofs, als in den öffentlichen.
Für die Rede gegen Aristokrates benutzten wir aufser-dem noch den Kommentar von Weber und den von Weil, für diegegen Konon den von Zink und Sandys.
Ob die Auswahl der in diesen Band aufgenommenen Redendie richtige war, ob sie für die Zukunft so bleiben wird, lassenwir für jetzt dahin gestellt. Jedenfalls verdient eine solcheHervorhebung die Rede gegen Aristokrates, die jenen Staatsredennahestehend, welche dem Demosthenes den ewigen Ruhmeskranzgewunden haben, ihn selbst hinter der vorgeschobenen Personin seinem Geistesadel, seiner Gründlichkeit und seinem Prin-cip: 'Kampf für die höhere Staatsmoral wider die Günstlingedes Tages’ ohne Verhüllung zeigt. Nicht unwert erscheintauch die kleine Rede gegen Konon, in welcher wirklich diegerichtliche Verhandlung wie ein Drama in frischen Zügen anuns vorübergeht, und dazu ein Bild jener sittlichen Verkommen-heit gewisser Stände entrollt wird, welches das grofse Gemäldeder späteren Reden ergänzt. Aber auch die früher angefochteneRede gegen Eubulides ist nicht blos kulturhistorisch interes-sant, sondern auch voll Demosthenischer Vorzüge, vor allemin dem Wirkenlassen der Thatsachen, in der Schlichtheit desAusdrucks, in dem unerschütterlichen Festhalten an dem Gegen-stand, gerade jenen Eigenschaften, welche 'die durch Schön-sprecherei verwöhnten Athener aus ihrem durch Blumendufterzeugten Schlafe aufweckten’ und durch die Logik der That-sachen in stärkerer Weise beeinflufsten.
Hirschberg i/Schl. Oktober 1889.
Emil Rosenberg.