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2 (1885) (XX.) Rede gegen Leptines (XVIII.) Rede vom Kranze
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ZUR REDE VOM KRANZE.

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Was aber auch immer die Veranlassung gewesen sein mag, soviel ist gewifs, dafs auch die Rede des Aeschines jetzt nicht mehrin der Form vorliegt, in welcher sie gesprochen war. Denn nichtnur dafs D. sich auf Dinge bezieht, welche er so eben aus demMunde des Gegners gehört hat, die sich aber dort nicht mehrfinden (s. zu § 95. 218. 238. 249), so ist auch in der Rede desAeschines gar manches enthalten, worauf man die Antwort bei D.vergebens sucht. Allerdings kann nicht erwartet werden, dafsdieser auf alle die zahlreichen Ausfälle des Gegners Punkt fürPunkt eingeht: es mochte bei der übergrofsen Fülle des Stoffsdas Eine und das Andere seiner Aufmerksamkeit entgangen sein,manches verdiente auch keine Widerlegung und minder Wich-tiges zu übergehen hatte er sich ohne Zweifel, ungeachtet eralles zu widerlegen verspricht (§ 17. 34), stillschweigend Vorbe-halten. Das aber übersteigt allen Glauben, dafs er ganze Partiender Rede des Aeschines, wie die § 159 ff., wo derselbe den letztender vier Zeiträume schildert, in welche er das ganze politischeTreiben des D. zerlegt, die Zeit von der Schlacht bei Chäroneiaan bis zum gegenwärtigen Augenblick, geflissentlich unberück-sichtigt gelassen und auf die vielen gehässigen Insinuationen, diejener ihm in dieser Reziehung macht, keine Antwort gehabt habe,wäre es auch nur die, dafs dies alles nicht zur Sache gehöre,weil allerdings der Kläger nicht das Recht hatte in seiner Redeüber die Zeit hinauszugehen, in welcher die Klage selbst anhän-gig worden war.*) Diese Umstände lassen mit ziemlicher Sicher-

*)Vollständig trifft dies nicht zu, denn auf die geschraubten undschwülstigen Phrasen, welche Aeschines § 166 bei Gelegenheit des lake-dämonischen Krieges ihm andichtet, kommt Demosthenes § 232 zu spre-chen; aber, was die Hauptsache ist, Demosthenes konnte sich über seinBestreben den von Philipp diktierten Frieden abzuschütteln, über seineUnternehmungen gegen Alexander nicht unverhohlen äufsern, ja wenner es vor Gericht gethan hätte, so lag Grund genug vor diesen Abschnittseiner Rede bei der Herausgabe zu unterdrücken. Sollte er öffentlichdarlegen, in welcher Weise er über die persischen Hilfsgelder verfügthatte? Das war früher umgangen worden und konnte jetzt dem make-donischen Hofe als Vorwand dienen die Auslieferung des Demosthenesabermals zu fordern, oder es mufste doch andere Beteiligte kompromit-tieren. Oder sollte er von seinem Anteile an dem lakedämonischenKriege und den damit zusammenhängenden Bewegungen im nördlichenGriechenland erzählen? Damit hätte er nur seinen Feinden im hellenischenBundesrate, welche eben im Begriff waren über die Friedensbrecher Ge-richt zu halten, Beweise in die Hände geliefert. Kurz ich bin überzeugt,dafs D. aus triftigen Gründen von den Zeiten Alexanders schwieg unddafs die Athener sein Stillschweigen verstanden. A. Schäfer Demosth.und seine Zeit 3. Beil. 3. S. 77 f. (Ähnlich wie Schäfer urteilt auch