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2 (1885) (XX.) Rede gegen Leptines (XVIII.) Rede vom Kranze
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EINLEITUNG

schwach aber ist auf seiten des D. der Rechtspunkt, um welchensich die Klage gegen Ktesiphon dreht. Aeschines war zu schlauals dafs er sich, ohne auf einer Seite wenigstens gesichert zu sein,auf diesen Handel eingelassen hätte, und die Gefahr bestand fürD. eigentlich darin, dafs jener auf einem sicheren Punkte, demRechtsgrunde, fuTsend hieran die Frage über die fernere poli-tische Existenz des Gegners knüpfte. Hätte er sich lediglich aufjenen Punkt beschränkt (s. zu § 112. 119), so würde allem An-schein nach Ktesiphon verurteilt worden, D. des Kranzes ver-lustig gegangen sein. Dies genügte freilich seinem Hasse nicht:von Leidenschaft verblendet entkräftet er jenen Rechtsgrundnicht nur, indem er demselben einen zweiten von höchst zweifel-hafter Natur anfügt (s. zu § 121), sondern auch dadurch, dafser die ganze Kraft der Rede in eine Prüfung des Staatslebensseines Gegners verlegt, um daran zu zeigen, wie sehr er in jederReziehung der beantragten Auszeichnung unwert sei. So trittdie Rechtsfrage zugleich in den Hintergrund, es ist nicht mehrKtesiphon, sondern D. um den es sich handelt, und dieser selbstverfeldt nicht den gebotenen Vorteil zu benutzen und, indemer nach dem Ausdruck der alten Kritiker den Rechtspunktwie ein guter Feldherr die Schwachen in die Mitte nimmt(§ 111 121), sich fast ausschliefslich auf die Widerlegung derihm persönlich gemachten Vorwürfe zu beschränken.

4. Zur gerichtlichen Verhandlung und Entscheidung kamdieser Rechtshandel nicht sofort, sondern der Überlieferung zu-folge erst unter dem Archon Aristophon Ol. 112, 3 (Dionys, v.Halik. Br. an Amm. 1, 12, Plut. Demosth. 25, Alexandro iatnAsiam tenente nach Cic. d. opt. gen. orat. 7), und zwar, da Aesch.§ 254 die Pythien als nahe bevorstehend bezeichnet, etwa imzweiten Monat dieses Jahres, im Nachsommer 330, mithin min-destens sechs Jahre nachdem er anhängig worden war. Es istvöllig unbekannt, was diese beispiellose Verzögerung eines Staats-prozesses herbeigeführt habe, ja kaum begreiflich, was dieselbehabe veranlassen können, da keiner von beiden Rednern auchnur die leiseste Andeutung darüber giebt, beide also die Sacheals selbstverständlich oder doch wenigstens als unverfänglichbetrachtet haben müssen: denn wäre von der einen oder anderenSeite Chikane im Spiel gewesen, so würde der Gegner nicht ver-fehlt haben dies als ein Argument zu seinen Gunsten auszubeuten.

dessen zum Teil selbst sophistisch zugespitzte Insinuationen D. einenwarmen Fürsprecher an M. Hoffmann (in der Zeitschrift für Gymnasial-wesen Bd. 20. S. 746768) gefunden hat. Vgl. Blafs III, p. 377 ff.