SCHLUSSBEMERKUNG.
Die vorstehende Rede ist zwar eine Deuterologie, behandeltaber die Sache mit solcher Ausführlichkeit, dafs sie dem In-halte nach nicht gerade als Nebenrede anzusehen ist, zumalda sie mit der Hauptrede denselben Stoff verarbeitet habenwird: das παράνομον und die Beispiele. Der Form nachjedoch stellt sich unsere Rede durchaus als Deuterologie dar;sie sollte nach dem Willen des bescheidenen Redners nicht alseine selbständige, sondern als eine ergänzende, verstär-kende erscheinen. Daher stammt die Kürze des Eingangs, dieabsichtliche Vernachlässigung einer zu Tage liegenden Disposi-tion, daher die Länge des Epilogs, welcher gewifs auch dieStelle eines solchen für die Hauptrede mit vertreten sollte. Dasleise anknüpfende τοίννν mufs 35 mal neue Gedanken denfrüheren hinzufügen und scheinbar ordnungslos reiht sich Argu-ment an Argument. Aber durch alle hindurch zieht sich wieein roter Faden der immer wieder in neue Form sich kleidendeGedanke: Das Gesetz des Leptines ist für Athen schmählich.Auch war es gewifs von der vorbereitenden Überlegung desRedners so eingerichtet, dafs der letzte, vierte Teil des Ganzen(105—132) sich in der Behandlung der Einwände des Leptinesmit dem ersten begegnet (2—28), während die Mitte in derDarstellung der eventuell eintretenden öffentlichen Schädigung(§ 29—87) und in 'der Aufzählung der Ungesetzlichkeiten desGesetzes des Leptines verweilt. Diese gesuchte Unordnung hatmit der Leichtigkeit des Satzbaues, der abwechslungsreichenEinfachheit der Sprache, der ironisch-feinen Polemik unsererRede viele Freunde verschafft. (Unter Benutzung von Blafsund Weil.)
Druck von J. B. Hirschfeld in Leipzig.