ZUR REDE VOM KRANZE.
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tuog bei Aesch. 3, 236, ei μέν γάρ λέγεις, ο&εν την αρχήν τονψηφίσματος έποιήαω, οτι τάς τάφρους τάς περ'ι τα τείχηκαλώς ετάφρενσε, έλανμάζω σου, zeigt, dafs Ktesiphon unterden Motiven zur Bekränzung des Demosthenes zuerst seine Ver-dienste um die Wiederherstellung der Festungswerke Athensliervorhob: demnächst wird er von dem gesprochen haben , wasjener als Vorsteher der Theorikenkasse aus eigenen Mittelnleistete, und daran knüpfte er den Antrag, ihn zu beloben undmit einem goldenen Kranze zu beehren, den Herold aber zu be-auftragen, dafs er im Theater angesichts der Hellenen bei dengrofsen Dionysien verkündige, das Volk der Athener bekränzeihn seiner Tüchtigkeit und Rechtschaffenheit wegen und weil erunausgesetzt in Wort und That für das Beste des Volkes wirke(Aesch. 3, 49 λέγει γάρ ούτως εν τφ ψηφίσματι, „καί τονχήρνχα αναγορενειν έν τφ ίέεάτρφ πρός τους Ελληνας οτιστέφανοί αυτόν δ δήμος ο τών 3 Λίληναίων αρετής ένεκα καίάνδραγαίλίας“, και το μέγιστόν, „ότι διατελεϊ λέγων καίπράττων τα άριστα τφ δήμφ“. Vgl. das. § 34. 101. 155. 237und unten § 57. 110).
2. Die makedonisch Gesinnten sahen in diesem Vorschlägenur eine Demonstration der wieder erstarkenden Partei der Pa-trioten, deren Vereitelung das eigene Parteiinteresse gebieterischerheischte. Als daher der Rat den Antrag des Ktesiphon an dasversammelte Volk brachte, erhob sich Aeschines dagegen underklärte mittelst einer Hypomosie (s. zu § 103), dafs er gegenden Antragsteller mit einer Klage wegen Gesetzwidrigkeit (γραφήπαρανόμων ) einzuschreiten beabsichtige. Die nächste Folge wardie einstweilige Aufschiebung des Antrags: die Klage selbst aberward bald darauf noch vor Ablauf des 4. J. der 110. Olymp., undnoch vor Philipps Tode, welcher Ol. 111, 1 zu Anfang, im Juli336, erfolgte (Aesch. 3, 319 άπηνέχίίη γάρ ή κατά τον δε τονψηφίσματος γραφή — έτι Φίλιππον ζώντος, πριν ’Λλέ-
Halle 1883. In der Stichometrie der Attikus-Ausgabe waren die Urkundenund Verse nicht mit eingerechnet. Zur Zeit des Didymus, Dionysius,Caecilius hat der Text der Kranzrede noch keine Urkunden enthalten.— Dafs übrigens in der vorliegenden Bearbeitung des D. diese Urkundengänzlich unerörtert geblieben sind, bedarf nach obigem wohl kaumeiner besonderen Rechtfertigung. Mit einzelnen gelegentlichen Bemer-kungen war hier nichts gethan, eine gründliche Erörterung des Gegen-standes aber liegt über das Bereich der Schule hinaus und somit aufser-halb der Grenzen dieser Ausgabe. Ein Übersetzen derselben durch dieSchüler würde unnötig aufhalten, da der Text ohne dieselben völlig ver-ständlich ist.