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2 (1885) (XX.) Rede gegen Leptines (XVIII.) Rede vom Kranze
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EINLEITUNG

Ktesiphon noch vor Ablauf desselben Jahres einen Antrag auföffentliche Anerkennung der Verdienste desselben um das Ge-meinwohl an den Rat und durch diesen an das Volk zu bringen.Der Inhalt dieses Antrags ist als Gegenstand des daraus hervor-gegangenen Rechtsstreites aus den hierbei gehaltenen Reden hin-reichend bekannt, weniger die Form desselben.*) Die Andeu-

*) Das § 118 eingelegte Formular wenigstens hat eben so wenig An-spruch auf Anerkennung seiner Echtheit als alle die übrigen in unsereRede eingelegten Urkunden, welche so weit es Volksbeschlüsse sind nicht nur durch die an die Spitze gestellten pseudeponymen Archon-ten, sondern auch durch willkürliche Abweichung von den, wie dieerhaltenen Inschriften jener Zeit beweisen, stehend gewesenen Formeln,durch Verworrenheit, teilweise selbst Unrichtigkeit der historischen An-gaben, und durch andere Ungehörigkeiten sich hinreichend als eine nichtsonderlich geratene Fiktion von unberufener Hand zu erkennen geben.Nachdem bereits 1828 Spengel (im Rhein. Mus. Bd. 2. S. 367 ff.) denVersuch gemacht die zahlreichen in diesen Dokumenten vorkommendenVerstöfse durch Interpolation derselben zu erklären, und gleichzeitigBöckh in der Schrift de archontibus atticis pseudeponymis (in den Abhh.der Berl. Akad. v. J. 1827), dem Winiewski im Comment. hist, et chronolog.in Dem. or. de cor. p. 291 sqq. u. a. folgten, ohne ihre Echtheit zubezweifeln, eine etwas künstliche Hypothese zur Erklärung jener an-geblichen Archontennamen aufgestellt, stellte zuerst Brückner (KönigPhilipp und die hellen. Staalen, Gött. 1837. Anh. 5) die Authenticitätderselben entschieden in Zweifel; doch erst Droysen unterwarf die Sacheim Zusammenhang einer gründlichen Untersuchung (die Urkunden inDem. Rede vom Kranz, in der Zeitschr. f. d. Altert.-Wiss. 1839. Nr. 68 ff.),welche den Betrug in seiner ganzen Blöfse aufdeckte. Vömels Einwürfedagegen in seiner Abh. über die Echtheit der Urkunden in Dem. Redevom Kranz (4 Schulprogr. nebst Nachtrag, Frankf. 18411845; dochs. dessen Aufsatz in der Zeitschr. f. Alt.-Wiss. 1851. Nr. 31) dürften dasResultat dieser Untersuchung eben so wenig umstofsen als Böhneckeshypothesenreiche συναγωγή ψηφισμάτων in den Forschungen auf demGebiet der att. Redner, Berl. 1843, Bd. 1. Abth. 2. Spätere Forschungenhaben auch für andere Reden des Demosthenes das nämliche Resultatgeliefert, wie für die g. Aristokrates (23) die Abh. von Franke de legumformulis quae in Demosthenis Aristocratea reperiuntur, Misen. 1848,und für die g. Meidias (21) und Timokrates (24), so wie hinsichtlichder eingelegten Zeugenaussagen für alle insgesamt die des Herausgebersde litis instrumentis quae exstant in Demosthenis or. in Midiam, Lips.1844, de iurisiurandi iudicium Atheniensium formula quae exstat inDem. or. in Timocratem, 1858 f. und Untersuchungen über die in dieatt. Redner eingelegten Urkunden in den Abhh. der philol. histor. CI.der k. sächs. Gesellsch. d. Wiss. Bd. 1. 1850. S. 1136. Da jedoch späterdurch neu entdeckte Inschriften bewiesen wurde, dafs wenigstens ein-zelne Angaben in diesem oder jenem Aktenstück richtig seien, so sindauch besonders in letzter Zeit wieder verschiedene Versuche gemachtworden, die Echtheit mancher Urkunde zu verteidigen; z. B. Hoeck:de Dem. adv. Pantaenetum or. Berl. 1878. Wachholtz: de litis instru-mentis etc. Kiel. 1878; Kirchner; de litis instrumentis quae exstant etc.