St. Gallen der Aufsicht eines dazu niedergesetzten Be-amten auvertraut. — Wallenstadt geheilte, zur JLand-vogtey Sargans, wurde 179g. dem Kanton Linth und1 802. dem K. St. Gallen ciuverieibt (s. Sargans). —.Den 1. Juli 1799. brach durch Unvorsichtigkeit einesSoldaten Feuer aus, und das ganze Städtchen, mitAusnahme weniger Häuser wurde von den Flammenverzehrt , und 33. zu Hülfe geeilte Männer wurdenunter dem Einsturz eines Gewölbes erschlagen.
Wege. Von Wallenstadt nach Sargans 3 St.(s. diesen Artikel). Ueber den See nach Wesen audem westlichen Ende 4 St., wenn der Wind nichtwidrig ist. Für zwey Schiffleute und einen offnen Na-chen zahlt man 2 Gulden, und 15 Kreutzer für Weinund Brod; und für eine übergespannte Decke zumSchutz gegen Sonne und Regen 1 Gulden. — VonWallenstadt führt ein Weg, reich an malerischer Na-tur und herrlichen Ahorn- Nufs- und Buchbäumen,über das ÄtW-Feld an dem südwestlichen Ufer in 2 St.durch Meis. Terz , Quart und Murg nach Mulli-Woinim K. Glarus. Von hier über den See nach Wesen2 St, Man findet dort stets Schiffe, und rüstigere,weniger unverschämte und widrige Schiffer , als zuWallenstadt. Ist das Wetter stürmisch und gefährlich,so kann man vom Miilli- Horn aufwärts über Kerenzenin 2-3 St. nach Mollis gelangen, von wo man seinenWeg dann weiter verfolgen kann. Ein steiler einsamerPfad führt von Wallenstadt gleich aufwärts, in derNähe des Sichelkamms vorbey, zwischeu die sieben