79.
B. Vom Tasten.
§. 278.
Das Organ des Tastens (Organon tactns)wird uns durch die oberen Extremitäten gegeben,deren Fingerspitzen nach vorne und innen miteiner gefäfs- und nervenreichen Substanz bedecktsind, einer stärkeren Entwickelung der Haut, dieregelmäfsig gereihte Wärzchen (Papillen) darbietet,welche eine zarte Oberhaut überzieht; während aufder Rückenseite des letzten Fingergliedes der NagelSchutz und beim Tasten den Papillen einen Gegen-halt leistet. Durch die grofse Beweglichkeit desSchultergelenks und der Finger wird es möglich,schon mit einer Hand, noch mehr aber mit beidendie Finger von allen Seiten um den zu betastendenGegenstand zu bringen, und sich auf diese Art vonseiner Gestalt und von der Beschaffenheit seinerOberfläche, ob sie z. B. weich oder hart, glattoder rauh ist, zu überzeugen.
Zu gleicher Zeit giebt aber das EllnbogengelenkGelegenheit, die Entfernung des betasteten Gegen-standes zu schätzen, so wie wir auch die einzelnenTheile der Extremität zu kleineren Maafsen benutzen,um so die Grofse der Körper überhaupt, aber auchdie Verhältnisse ihrer Theile untereinander kennenzu lernen, wodurch das Tastorgan eine um soreichere Belehrung giebt. ■
,Vinc. Phal Diss. de tactu. Vienn. 1778. 8.