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liehe Übereinstimmung nach, dass an der unmittelbaren Ab-hängigkeit der beiden voneinander nicht mehr gezweifeldt werdenkonnte. Es war nur noch zu untersuchen, ob Ebran dieKegententafel oder der Verfertiger derselben Ebran ausge-schrieben. Keller entschied sich aus Gründen, die als stich-haltig bezeichnet werden müssen, für Letzteres, und wir könnenuns hier auf einige Zusätze zu seinen Ausführungen beschränken.Wir knüpfen an die Bemerkung Rockingers an, dass sichmog icherweise der Stammbaum von unten her nicht vollständigerhalten habe und vielleicht ein die älteste, fabelhafte Gene-alogie der bayerischen Herrscher betreffendes Stück fehle.'Er stutzt sich dabei auf die Beischrift zu dem an der Spitzedes Ganzen stehenden Herzoge Garibald, welche lautet:„An disem Ganbaldus vahet an der ander stamoder ge schlächt," wie dann weiterhin bei Herzog Odilovom dritten, bei Ludwig dem Deutschen vom vierten„Geschlechte« die Rede ist. Und nun fragt Rockinger:„Soll hienach nicht auch das erste irgend einmal vorhandengewesen sein ?" Sehen wir nun in der E b ra n seh e n Chroniknach, so finden wir (bei J) in der Einleitung den Passus:Es wird gesagt von dem Land Bavaria oder genantNorica und von den Fürsten, die darin geherrsch thaben, die geteilt sind in vier Stamen oder Ge-suchte bei Cristus geburde: Der erst Stamen er-hebt sich an dem König Woaniundus und seinemBruder Ingeromandus, der ander erhebt sich anden Hertzogen Theodo und Garvwaldo, der driterhebt sich an dem Fürsten Ottilo und der viertStamen erhebt sich anKeyser Karl dem ersten"etc - eine Gliederung, auf der der ganze Aufbau der Eb rau-schen Chronik in den betreffenden Abschnitten beruht. Dasfuhrt na urheh zu dem Schlüsse, dass nicht die in der Regenten-tafel sich findende dürftige Erwähnung des zweiten, dritten,vierten Stammes die Quelle der Ebran sehen Chronik ge-wesen ist, sondern umgekehrt diese der Regententafel zurVorlage gedient haben muss, zumal da wir die Quellen, ausdenen Ebran wirklich schöpfte, soweit diese Dinge in betrachtkommen ja kennen. Im übrigen möchten wir aus dem Um-stände, dass sich in der Ebranschen Chronik ein „ersterStamen findet, noch nicht schliessen, dass auch in derRegententafel ursprünglich ein solcher verzeichnet gewesen sei,
' L. c. 8. 171.