(212) p.Kayserl. Commission unweigerlich statt thuen / sonderen auch danebens anbefohlen habenunterdessen aller ferneren Execution und Bedrangnussen gegen euch und ewere Bedientensich gäntzlich zu müssigen und zu enthalten. Euch demnach gleichfals gnädigst befehlend /daß ihr auch eweren Orts oberwehnter Commission unweigerlich statt thuet und dabey alsobezeiget damit unser gnädigst geschöpffte Intention erreichet werden mögen / hieran beschichtunser gnädigster Will und Meynung und Wir ꝛc. Wien 21. Jan. 1673.(L.S.)N.91.Copia Kayserlichen Rescripti an PfaltzNewburg.SIR LEOPOLDT / rc. Entbieten dem Durchleuchtigen HochgebohrnenPhilip Wilhelm Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Graffen zuVeldentz und Sponheimb unseren lieben Vetter und Fürsten unser Kayserl.Gnad und alles Guts / Durchleuchtiger Hochgebohrner lieber Vetter undFürst, bey uns haben die (Tit.) Johan Bernhard Freyherr von den Bongard, wie auchJohan Diederich von Hompesch zu Rurich / und Frantz Wilhelm von Spieß in unterthä-nigkeit klagend angebracht, was massen Dr. L. sie der Ursachen, daß sie sich bey der LandStänden vor unserem Kayserlichen Reichs=Hoff=Rath verschiedener Beschwerden halberobschwebender Rechtsfertigung gebrauchen lassen / und die von Dr. Ld. auff den in Majonechst verwichenen 1672. Jahrs außgeschriebenen und biß dahin continuirten Land-Tagverfaste also genandten newe legem fundamentalem nicht helffen schliessen noch unterschreibenwollen / ihrer gehabter Aempteren entlassen und dieselbe theils anderen bereits würcklich con-ferirt hätten, mit allerunterthänigster Bitt, wir derowegen ihnen, hierunter unsere nothtürfftige Kayserliche Hülff Rechtens mitzutheilen gnädigst geruheten.Wan wir nun gleichwohl nicht sehen können / wie Supplicanten allein auß Ursach dassie sich dieses Process theilhafftig gemacht / dergestalt ihrer Aempteren entsetzt werden mögen.Als wollen Wir uns gnädigst versehen Dr. L. werden dieselbe widerumb darin resti-tuiren und sie dieses Process nicht entgelten lassen und Wir seynd Dr. Ld. mit rc. Wien der21. Jan. 2673.N. 92.Copia Kayserlichen Rescripti an PfaltzNewburg.IR LEOPOEDT, ꝛc. Obwohlen Wir uns gnädigst versehen Dr. Ld.würden unsere in denen zwischen ihren Land-Ständen beyder Hertzog-ben Gülich und Berg an einen und Ihro am andern Theil obschwebenden Beschwärden und Mißverständnussen den 21. Jan. nechsthin an sie ergangenerKayserl. Rescripti zufolg Johan Bernard Freyherren von Bongardt / wie auch JohannDieterich Freyherr von Hompesch zu Rurich / und Frantz Wilhelm Spieß in ihre Aempter wiederumb restituirt und sie dieses Processes nicht haben entgelten lassen / so müssen wirjedoch ungern vernemmen / daß solches biß annoch nicht geschehen seye / wan wir aber einmahnicht sehen können wie dieselbe ihrer Dienst also entsetzt bleiben mögen / als ermahnen WirDr. Lden. hiemit nachmahlen gnädigst daß sie obernenten von Bongard / von Hompesch undvon Spieß ohne ferners zurücksehen in ihre Aempter wiederumb restituire und einsetze / damiternsterer Verordnung bevor seye / hieran beschicht unser zuverlässiger Will und Meynung undWir seynd Dr. Lden. mit rc. Wien den 26. Junii Anno 1673.Heut dato den 26. Junii 1673. ist vorbeschriebenes Kayserl. Rescript in Originali nebens einer Copey Herren Frantz Wemandt Bertram / als Fürstl. Pfaltz NewburgischenAnwalt zu recht insinuirt worden; dessen Zeugnus mein eigen Handschrifft und vorgetrucktePittschafft. Actum Wien ut supra.(L.S.)Georg Stambler Roͤmischer Kayserl. Majest.Reichs=Hoff=Raths Thurhuͤter.Copia
Druckschrift
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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212
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