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Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
Entstehung
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SERRBeeder Hoch-Fürstlichen DurchleuchtigkeitenHerrenERNSENMarggraffen zu Brandenburgund HerrenWOLFFGANG WILHELMPfaltz-Graffen bey Rheinde dato Düsseldorff den 21. Julii 1609.VergleichZwischen Ihrer Hochfürstl. Durchl. WOLFFGANGWILHELM Pfaltzgraffen bey Rhein in Bayeren,zu Gülich, Cleve und Berg Hertzogen rc. und dero Gülich und Bergi-schen Land-Ständen von Ritterschafft und Stätteneingangen den 25.ten Septembris 1649.Copia deren zwischen Ihrer Fürstl. Durchl. und deroGülischen Landständen den 20.ten Julii 1668. verglichenerconditionen betreffendtDieBey damahligen Landtag eingewilligte achtjährige Steur.Haubt RECESSVom 5.ten Novembris 1672.In welchemVon dem Durchleuchtigsten Fürsten und HerrnHerrn PHILIP WILHELMPfaltz=Graffen bey Rhein / in Bäyeren / zu Gülich / Cleve und BergHertzogen, Graffen zu Veldentz, Sponheim, der MarckRavensberg, Moers, Herrn zu Ravenstein.Dem CORPORI Gülich und Bergischer Landständenauß Ritterschafft und Stätten seiner Hochfürstlichen Durchl.gnädigste Resolutiones ertheilet worden.Declarations und Erläuterungs RecessVom 27.ten Julii 1672.CONDITIONESWelche bey der im Jahr 1681. von Herren Gülich und BergischerLandtständen gethaner Ubernehmung deren Cammer Capitalien verglichen worden.FernerEinige Kayserl. allergnädigste Mandata und RescriptaSo in denen zwischen Ihrer Fürstl. Durchl. Wolffgang Wilhelm wieauch Ihrer Durchl. Philip Wilhelm und denen Gülich und BergischenLandtständen vor und nach entständenen Irrungen ergangen seynd.