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Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
Entstehung
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204
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(204)wollen / mit dem gnädigsten Befelch daß sie uns darüber innerhalbe den nechsten 3. Mo-nathen von der Insinuation dieß / ihren Bericht gehorsamblich einschicke; Was aber Durchl-Ld. gegen die Ständ wegen deß Aydts, damit sich dieselbe bey ihren Zusammenkünfftenzu Cöllen gegen einander verbunden / erinnert hat / solches haben Wir mißfällig vernommen /und deßwegen durch ein absonderliches ernstes Rescriptum der gebühr gegen die Ständebeobachten lassen.Hieran beschicht unser gnädigster Will und Meynung / und Wir seynd Dr. Ld.mit 2c. Wien den 1. Sept. 1671.N. 84Mandatum attentatorum RevocatoriumDe 16. Novembris 1671.Jr Leopoldt von Gottes Gnaden Erwöhlter Rö-mischer Kayser zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs inGermanien, zu Ungaren, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Schla-vonien König / rc. Ertz=Hertzog zu Österreich / Hertzog zu Burgund / Steyr /W.Karnten / Krain / und Würtenberg / Graff zu Tyroll / rc. Entbieten demDurchleuchtigen Hochgebohrnen Philips Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogenin Bayeren / Graffen zu Veldentz und Sponheimb ꝛc. Unseren lieben Vetteren undFürsten unser Kayserliche Gnad und alles Guts, Durchleuchtiger Hochgebohrner lieberVetter und Fürst / Uns haben N. N. Land-Stände beyder Hertzog-Thumben Gülichund Berg / vermög hiebey verwahrter Abschrifft in Unterthänigkeit ferner klagend zu ver-nehmen geben; Obwohlen Dr. Ld. unsere den 22. Aprilis nechsthin erkandte KayserlicheAppellations-Process: den Punctum Generalis Descriptionis der frey=Adlichen / Geist= undLehn-Güter ohne Unterscheid betreffend insinuirt worden, dieselbe auch darauff an unse-rem Kayserl. Reichs Hoff-Rhat erschienen seyen und ihren Gegen-Bericht loco exceptionum eingebracht und also litem contestirt: So hätten sie zwaren der rechtlichen Zuver-sicht gelebt / Dr. Lden. würden sich an den allgemeinen Reichs=Constitutionen secundumquas lite pendente & in primis post inhibitionem Cesaream, nihil sit attentandum, nequeinnovandum, begnügen lassen / und ohne ferneren thätlichen attentirens den Außschlag inder Sachen / unsere Kayserliche decision erwartet haben / deme aber zuwider müssen siejetzo leyder in der That erfahren / daß Dr. Ld. dato außgelassenes descriptions Edict adeffectum und völliger perfection zu bringen / sich via facti unternehmen thun / gestalten darzu solchem End dieselbe unterm 30. Augusti jüngsthin allen ihren Beampten ernstlich beselen, daß sie sich nicht allein gebührend verantworten solten, warumb sie so langsamb mitberührter Description verfahren / und ob solches an ihnen oder anderen Beampten / auchAdlichen oder Unadlichen ermangele, sonderen auch, daß sie aller Verhinderung wider-sprochen / und Contradiction, sie seye auch von wem sie wolte / ungehindert / sothanerEdicts, ohne Zeitverliehrung nachkommen solten / und solches zwar bey suspension ihrerAempteren / alles mehreren Inhalts sub N. 1. hiebey kommenden Befelchs / und ihreder Land-Ständen uns überreichten gehorsambsten Anruffens: Wan nun aber solches al-les nicht allein zu ihrem höchsten Nachtheil Schaden und præjuditz / sonderen auch UnsererKayserl. inhibition zugegen gereiche / und dahero billig ante omnia omni meliori modozu revociren seye: Als haben uns Supplicanten diesem allem nach gehorsambst angeruffenund gebetten / Wir gnädigst geruheten ihnen hierunter unser Kayserl. Mandatum Revocatorium attentatorum sine claus. wider Dr. Ld. zu erkennen / und ihnen andere Noth-türfftige Kayserl. Hülff Rechtens mitzutheilen; Inmassen sie auch erlangt daß Ihnen dasgebettene Mandatum heut dato zu recht erkant worden ist: Gebieten demnach Dr. Ld.von Römischer Kayserl. Macht bey Pöen zehen Marck löttiges Golts halb in unsere Kay-serl. Cammer / und den anderen halben Theil klagenden Land-Ständen unnachläßlich zubezahlen ernstlich / und wollen daß alle seithero denen ihro insinuirten Kays. AppellationsProcessen denselben zuwider angestelte proceduren ergangene Befelchen und Verord-nungen / und fort alle andere in der Sachen vorgenommene und verübte attentata undinnovationes als Unseren Kayserl. inhibitori Gebott zuwider lauffent / alsobald nach Insi-nuir-oder Verkündigung dieses unsers Kayserl. Gebotts revociren, cassiren, vernichti-gen und alles widerumb in vorigen Stand / wie sichs vor berührten attentaten befundenstellet / richte und restituire, deme allem also / und zuwider nicht thun / noch darin seumigoder ungehorsam seye, als lieb Dr. Ld. ist obbestimbte Pöen zu vermeiden / das meynen