(203)verstatten alles trewlich Fürstlich und ungefährlich. Urkundlich haben höchstermelte SeineChurfürstl. Durchl. dieses mit dero eigenhändigen Subscription Churfürsil. Insigel bekräff-tiget / so geschehen Cleve den 21. Martii Anno 1647.(L.S.)Friederich WilhelmN. 82.Rescriptum Communicatorium & Inhibito-rium, De 18. Martii 1671.Jr Leopoldt von Gottes Gnaden Erwöhlter Römi-mischer Kayser zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs inGermanien / zu Ungaren / Böheimb / Dalmatien / Croatien und Schlavo-Snien König / rc. Ertz=Hertzog zu Oesterreich / Hertzog Zu Burgund / Steyr /NKamten / Krain / und Würtenberg / Graff zu Tyroll / rc. DurchleuchtigerHochgebohrner lieber Herr Vetter und Fürst/ bey Uns haben N. Land=Ständ beyderHertzog=Thumben Gülich und Berg / vermög hiebey verwarter Abschrifft sich in Unter-thänigkeit beklagt / was gestalten als sie den vierten Februarij jüngsthin zu Cöllen in derMinnenbrüderen Kloster / wegen unvermeidlich= und unterschreiblichen Beantwortungeneines von deroselben an Sie vorhin abgelassenen Schreibens auch keinen Verzug leydendenÜberlegung anderer Lands=Nothturfften begriffen gewesen / mit höchst bestürtztem Gemüthhätten vernehmen müssen / Daß die Fürstl. Gülich und Bergische Geheimbe und Regie-rungs Rähte dero Stallmeister von Spee dahin angeordnet / und durch denselben ihnenbey Vermeidung hoher Ungnad die Versamblung und deliberationes inhibirt hätten;Und obwohlen sie darauff nicht unterlassen gedachter Regierung die unvermeidliche Nothihrer Versamblung zu erkennen zu geben / auch nicht unterlassen würden / ferners bey Jhrer Fürstl. Durchl. wie getrewen Land-Ständen zustehet / sich derentwegen zu insinuiren /und alle mögliche Mittel zu versuchen / daß Sie mit der angedroheten Ungnad verschöntbleiben mögten / weilen jedoch Sie in Sorgen stehen müssen / daß ehe und zuvor selbige derverhoffenden continuation Landsfürstl. Gnaden und Hulden versichert seyn / ein oder anderdurch Fortsetzung beschehener commination, beschwert werden mögten.Als haben Uns zu solchem End sie umb unseren Kays. Schutz und anderer Verord-nung in Unterthänigkeit angeruffen und gebetten;Wan wir nun Ihre Fürstl. Durchl. hierüber zu vorderst zu vernehmen eine Noth-turfft befunden.Als ist unser gnädigster Befelch hiemit / daß Uns sie ihren umbständigen Berichtinnerhalb den nechsten 2. Monathen / von der Insinuation dieses gehorsambst einschickenSupplicanten aber der unterdessen gegen die Billigkeit / auch hiebevorn erhaltene Verord-nungen und Protectoria nicht beschwären. Hieran beschicht unser zuverlässiger Will undMeynung / und Wir seynd Dr. Lden. mit rc. Wien den 18. Martii Anno 1671.N. 83.Kayserliches Rescriptum 1. Septembris 1671.SOPOLDT / rc. Uns ist in Unterthänigkeit referirt worden was Dr. Ld. auffdero Land=Stand angebrachte Klagten und gesuchte Remonstrationem Protectoriifür einen Bericht erstattet / warüber auch die Land=Stand præsentato 30. Julii nechst-bin noch ferners Gravamina eingericht.Wie wir nun aber noch zur Zeit keine Ursach ersehen können warumb Wir von unseren vorigen an dieselbt abgelassenen Rescripto abzuweichen habenAls ermahnen Wir Dr. Ld. hiemit nochmahls gnädigst/ daß Sie dero Ständ ge-gen ihre Privilegien / altes Herkommen / Recht und Gerechtigkeiten / auch an ihrer Zu-sammenkunfften zu prosequiren ihres Rechtens hinderen: Zu welchem End Wir auchderoselben die uns von besagten Ständen weiter eingegebene Gravamina hiemit einschliessenwollenCc 2
Druckschrift
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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203
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