Druckschrift 
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
Entstehung
Seite
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(196)der 800. Mann zu Fuß und 100. Pferd reduciren, und solche denen Landsässigen Officirenvorstellen / Ihr alsdan zu derselben Unterhaltung die Mittel einwilligen wollet / welches jedochalles bey Ihrer Lden. nicht verfangen wollen / dahero euch kein Unglimpff beyzumessen seye /auch was ihr für Entschüldigung und Ursachen wegen gesuchter Assistentz bey den GeneralStaaden einwendet / und euch auff eweren den 27. Octobris nechst verwichenen 1647. Jahrseingeschickten allerunterthänigsten Bericht beziehet mit Versicherung / daß bey euch niemah-len die Gedancken gewesen / und noch nicht sey / von unserm Gehorsamb und Devotion ei-nes Fingers breit zu weichen, und was ihr schließlichen auch für Ursachen einwendet, wa-rumben ihr wegen der Ernde Zeit umb Suspension der Commission bey unsern KayserlichenCommissarien angesucht / und theils auff ewere Häußer euch begeben müssen / mit Erbieten /daß ihr euch nach der Ernde-Zeit wider einstellen wollek / hättet auch zu Erweisung eweresfriedfertigen Gemühts die durch den Graffen von Solms arrestirte Gülische Unterthanen aufffreyem Fuß stellen lassen.Nun vernehmen und sehen wir gnädigst gern / daß ihr euch unseren abgeordneten Kays.Commission gnädigst submittirt / begehren auch nochmahls daß ihr derselbigen fernere gehor-sambste Folg leistet / und euch darbey also erzeiget / wie es der gebührende Respect forderst ge-gen Uns / so dan auch einen regierenden Landsfürsten erforderen thuet / doch dieses alles unbe-schadet der streitigen Succession Sach/ nun weilen es in dieser Handlung so weit kommen/daß beyde Theil in substantialibus fast nahe bey einander / als werdet ihr also umb so viel meh-rers euch frembder assistentz zu enthalten haben. Wir begehren und befehlen euch auch hiemitgnädigst / daß ihr zu nothwendiger Erhaltung 800. Mann zu Fuß und 100. zu Roß die gehö-rige Contributiones unerwartet deß Außgangs dieser Commission propter summum peri-culum moræ ungehindert ewer eingewendter Entschuldigung deß Pfaltzgraffen zu NewburgLden. für dißmahl entrichtet und gut machet / inmassen wir daß ein solches unverzöglichen geschehen werde / Uns gnädigst gäntzlichen versehen thuen / hieran vollbringet rc. Lintz 4. AugustiAnno 1648.N. 72.Mandatum an die Pfaltz Newburgischenampten in denen Fürsten-Thumben Gülich und Berg.den 26. Augusti 1648.IR FERDINANDT der Dritte / ꝛc. Entbieten N. allen und jeden deß(Tit.) Wolffgang Wilhelms Pfaltzgraffens bey Rhein/ in beyden Fürsten-Thumben Gülich und Berg sich befindlichen Rähten, Amptleuthen, Vög-ten / Schultheissen / Richtern / Rentmeistern / Einnehmeren / Stewrheberen undBedienten/ wie die alle Nahmen haben mögen/ unser Kayserl. Gnad/ und fügen euchmit zu wissen / Ob wir uns zwarn keines andern versehen / dan es würde die von uns zulich Hinlegung der jenigen Streitigkeiten so zwischen vorbemeltes unsers Vetters Lden.und den Ehrsamen Edlen / gelehrten unseren lieben Andächtigen und des Reichs getrewenN. den Fürstlichen Gülich= und Bergischen Land=Ständen ein Zeithero sich enthalten er-kente und ernewerte Kayserl. Commission den verhofften fruchtbarlichen Verfang genommen haben / und diese Mißhelligkeiten beyden Theilen zum besten in Güte entscheiden undvergliechen werden können / so müssen wir doch vernehmen daß obbesagtes PfaltzgreLden. vorgemelter unser erkent und angeordneter Kayserl. Commission unerachtet undzumahlen unseren cum plenaria causae cognitione ergangenen vielfältigen Decretis, rescri-ptis sententiis & paritorus schnurstracks zuwider einen Weg als den anderen mit eigenmäctiger Außschreibung der ungewilligten Stewren und Anlagen verfahret und solcheauff diese bald auff jene weiß durch euch vermittels militarischer Execution von denen ohnedaß auff eusserst ersogerten armen Unterthanen erheben und erzwingen läst / und Wir dardiese contravention und Thathandlungen länger zuzusehen durchauß nicht gemeyntseynd / hierumb so gebieten Wir euch hiemit sampt und sonders gnädigst und ernstlich daßihr euch aller und jeder Stewr anlagen oder Einnahm wie solche immer erdacht oder genentund auff was weiß euch auch dieselbe von mehrbesagtes Pfaltzgraffen Lden. einzunehmenoder zu erzwingen anbefohlen worden möge (es seye dan solche ordentlich und dem Herkom-men nach auff Land-Tagen gewilliget worden) gantz und zumahlen enthaltet / und die Gü-lische und Bergische Ständ / Landsassen und Unterthanen damit in keinerley Weg be-schwert / als lieb euch und einem jeden ist unsere Kayserl. Ungnad zu vermeiden / und dar-zu ein Pöen von hundert Marck lötiges Golts, die er so offt er freventlich hierwider hand-