(190)resticuire, dan auff den widrigen Fall/ wir nicht furüber können mit würcklicher Executionden Ständen die Kayserliche Hülffshand zu bieten. So wir D. L. erheischender Notturfftnach andeuten wollen dieselbe vollbringen auch an dem jenigen wie obstehet neben der selbstBilligkeit unseren gemessenen gnädigsten Willen und Meynung / und seynd D. L. mit rc.Geben in Regenspurg den 17. Decemb. 1640.N. 63.An Bischoffen zu Oßnabrück und Abten zu Cor-vey in Sachen zwischen den Guͤlich= und BergischenLand=Ständen.Contra Pfaltz=Newburg habender Commission.De 1. Aprilis Anno 1641.BERDINANDT / rc. Ehrwürdige auch Hochgebohrner Fürst Liebe Andäch-tige / Wir haben auß eweren drey unterschiedlichen Relationen sub dato Cöllen der10. nechst verwichenen Monats Januarii / 25. Febr. und 3. Martii / welche unsalle wohl zu händen kommen / mit mehrerem verstanden / was gestalt E. A. A. zuFortsetzung unser denselbigen auffgetragenen Kays. Commission, in denen zwischen denDurchl. (Tit. 2c. Pfaltz Newburg) an einem und der Gülich und Bergischen Land-Stän-den am anderen Theil / sich eine geraume Zeit hero enthaltenen Differentien / zu Hinlegungderselben den 3. verwichenen Monats Januarii angesetzt, und die Gülische Land-Staͤnzwar darzu erschienen, aber von wegen gedachtes unsers Lieben Vettern deß Pfaltzgraffenzu Newburg niemand / sondern nur ein schlechtes Schreiben von den Düsseldorffischen Raten einkommen welches E. A. A. denselben der gebührende Titul / mit welchem wir Sials Reichs=Fürsten gnädigst gewürdiget nicht darauff gegeben worden / dem Botten nebeneinem recepisse wider zugestelt / im ubrigen aber unsere Kayserl. Befelch der gebühr nachpubliciret und besagtes Pfaltzgraffen L. sich darnach zu richten zugeschickt / darneben vernom-men welcher gestalt E. A. A. Krafft vorberührter unserer Kays. Commission auff der Ständeanhalten im Land publiciret / daß niemand von mehr besagtes Pfaltzgraffen L. einseithig außgeschriebene Stewren weiter erlegen, auch die Receptores die eingenommene restituiren solten / hätten auch deß Raths zu Cöllen das Kayserl. Befelch=Schreiben zu Auffnehm= und Er-ledigung deß Bleymans Gulischen Pfenningmeisters Rechnung zugeschickt / deßgleichen heben Wir verstanden was massen bey E. A. A. die Ständ sich beschwert daß mehr besagterPfaltzgraffen L. sie an erlaubter Collectirung der Unterthanen zu Fortsetzung ihrer rechtlicherNotturfft hinderen thue, und derowegen umb Hülff und Remedirung gebetten. Ob nurwohl E. A. A. Krafft habender Commission befügt gewesen / deßhalben gebührende Paterund Inhibitoriales zu publiciren / dieweilen aber jetzt mehrbesagtes Pfaltzgraffen L. E. A.Commission gantz nicht agnosciren wollen / auch die vorige Patenta neben dem Zoll Mandabreissen / und alle andere Publication verbieten lassen / so hätten E. A. A. besagte Standan den Graffen von Hatzfelt gewiesen / denenselben zu Folge weitere Hülffs-Hand zu bieten /alles mehrers Inhalts obgedachter eingeschickter Relationen.Nun können wir E. A. A. nicht verhalten / was massen gedachter Gülich= und Beigischer Land-Ständ an unserem Kays. Hoff anwesender Abgeordneter Heinrich WilhelmFreyherr von Lehrath mit unterschiedlichen Memorialien de præsentatis 20. Nov. 1640.26. Jan. 20. und 27. Febr. auch 12. Martii diß Jahrs allerunterthänigst klagend einkommenund berichtet/ gleicher gestalt was massen besagtes Pfaltzgraffen zu Newburg L. zu der vonE. A. A. angesetzten Tagfahrt nicht erschienen / sonderen nach Voreröffnung solcher Com-miſſion, ſich mit den Heßiſchen und Lünneburgiſchen in hochverbotten Tractation eingelaſſen /die Heßische ins Hertzogthumb Berg eingenommen / und sich deren feindlichen Actionenso weit theilhafftig gemacht / daß er nicht allein für dieselbe ohne Wissen und Willen derStände eine Stewr von 24000. Reichsthaler sub praetextu einer feindlichen Zunöhtigungaußgeschrieben / und solche nunmehr mit Gewalt zu extorquiren sich unterstehe / hingesaber alles Ernsts verbotten unsern Kayserl. Völckern nichts zu geben / sonderen auch nachmahlen einen newen Landtag auff den 20. Febr. ungewöhnlicher weiß außgeschrieben / dar-bey aber die Stand billiges Bedencken trugen / in Erwegung daselbst Sachen von solcherlmportantz tractirt werden möchten / die zwarn äusserlichen Ansehen nach den Titul ei-nes jeden Rettung und Conservation deß Vatterlands auff sich trügen / innerlich aber zuAbreissung der Lande vom Röm. Reich / und dessen höchsten Oberhaupt / und dan zu gänzlicher Untertruckung der Land-Stände und Unterthanen angesehen / gestalt dan be
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Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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