(188)ckung der ergangenen Kayserl. resolutionen vor und an die Hand nehmen sollen gnädigstBefelch ertheilt/ zweiffelen auch nicht/ sie werden solchen gehorsambst nachkommen/ damitaber jetztgemelte Kayserl. Erklärungen würcklich vollzogen werden.Als befehlen Wir euch gleicher Gestalt hiemit gnädigst / zum Fall gedachte Unter-beampte bey euch ihren Unterschleiff suchen und der Execution sich entziehen wolten, daßihr denselben die freye Wohnung nicht gestattet: Sonderen vielmehr gegen sie und ihre in derStatt habende Guter per viam arresti oder sonsten bester Gestalt verfahret und besagtenunsern Commissariis alle gute Assistentz erweiset / hieran vollbringet ihr unsern gnädigstenWillen / und seynd euch mit Kayserl. Gnaden gewogen. Geben zu Regenspurg den 17.Decembris Anno 1640.N. 60.An Graffen von Hatzfeld den Kays. Commissa-rien in den Gülischen Streitigkeiten auff deroselben begeh-ren Assistentz zu leisten. 17. Decembris 1640.FERDINANDT / ꝛc. Hoch und wohlgebohrner lieber Getrewer ꝛc.mögen dir in Kayserl. Gnaden nicht bergen was massen wir in den jenigenStreitigkeiten so sich zwischen unsers lieben Vetters deß Pfaltzgraffen zu NewburgL. und der Gülich und Bergischen Land=Ständen enthalten zu Hinlegung der-selben unsere Kayserl. Commission den (Tit. 2c.) Bischoffen zu Osznabrück und Abten zuCorvey noch vor diesem auffgetragen auch denselben unter heutigen dato anbefohlen haben dasie an Vollziehung unsers Herren Vatters höchstlöblicher Gedachtnus und unserer ergange-nen Resolutionen Ungehorsamb und Widersetzlichkeit verspühren solten: daß sie zu Vollstreckung der würcklichen Execution unsers Kayserl. Kriegs=Volcks und deiner assistentz sichgebrauchen solten.Befehlen dir demnach hiemit gnädigst daß du auff erforderen vorbemelter unsererCommissarien zu Vollstreckung würcklicher Execution der von uns ergangenen Kan-Decreten und Resolutionen mit unsern Kayserl. Kriegs=Volck assistentz leistest hieran vollbringstu unsern gnädigsten gefälligen Willen und seyn dir mit Kayserl. Gnaden wohlgewogen. Geben zu Regenspurg den 17. Decemb. Anno 1640.N. 61.An die Commissarien in den Gülischen Sachencum inclusione der newen Attentaten.ERDINANDT / ꝛc. Ehrwürdige auch Hochgebohrner Fürst lieber andäch-tiger bey Uns haben sich die Gülich= und Bergische Land=Ständ wider unsers beben Vetters Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm L. mehrmahlen zum höchsten beschwerd / welcher gestalt S. L. wider alles Herkommen Recht und Gerechtigkeitenund so vielfältige und widerholte Kayserl. Decreta und Urtheilen sich unterstanden ohn einges Land-Tags außschreiben / vorbewust / Einwilligung und Consens der Land-Ständ nochunterm dato den 10. verwichenen Monats Julii eine vier Monatliche Steur von hunderttausend Reichsthaler außzuschreiben und solche mit Militarischer Execution zu erzwingen /gestalt / daß der gemeine Mann auß desperation für sich selbsten dieser angestelten Execution sichzu entschlagen allbereit im Werck begriffen gewesen, auch ungezweiffelt grosses Unheil undSpaltung selbiger Lande als Vormauren erfolgt wäre / wan nicht etliche auß Mittel der Stän-de gleich auffgesessen und mit dem sich und wider auff den Dörfferen in armis befundenen außgesetzten Schützen von einem Ampt zum anderen begeben / und die von besagtes PfaltzgrafL. darin befundene Executorn und Soldaten ihres Wegs zu gehen gütlich hin und abweisenlassen. Gestalt dan solche Gegenwart der Stände so viel vermögt / daß der gemeine Mannvon allen Extremitäten abgehalten und die besorgende Auffruhr vor dißmahl verhütet worden.Alldieweilen aber besagtes Pfaltzgraffen L. hierauff die jenige so seine Executores von Beytrei-bung der uneingewilligten Stewren abgewiesen / mit Nahmen und Zunahmen neben ihremVermögen zu überschreiben anbefohlen / auch ihre der Stande Mitglieder den von Leerath undHarff / weil dieselbe neben anderen darzu geholffen; ihrer tragenden Landämpter durch offenePatenten entsetzt als haben uns besagte Stand umb Einwendung unserer Kayserl. Hülff / undErtheilung würcklicher Execution allergehorsambst angeruffen und gebetten wie E. A. A.ſolches
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Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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