(185) S.Gestalt Uns nun ewer dabey erbottene beständige Trew und Devotion zu sondersangenehmen gnädigsten Gefallen gereicht und wir nicht zweifflen ihr werdet unaußgesetztdarbey verbleiben / euch auch nichts davon abwenden lassen. Also versicheren wir euchhinwider gnädigst daß wir euch bey recht wider aller unbilligen Gewalt schützen und nichthülffloß lassen wollen / gestalt Wir uns über vorangeregte unsers Vetters und FürstenL. wider Euch / und dargegen die von euch wider S. Lden. geklagte gravamina solcher ge-stalt eines endlichen resolvirt daß Wir uns keines anderen versehen / dan ihr werdet zu bey-den Theilen unseren vorigen und jetzigen Verordnungen in allen gehorsamblich nachkom-men / damit aber solches würcklich geschehe / und den vielfältigen Klagen dermahlen ein-sten recht abgeholffen werde / so haben wir zu solchem End den Ehrwürdigen und Hochge-bohrnen Titul rc. Bischoffs zu Osznabrück und Abten zu Corvey unsere Käyserl. com-mission auffgetragen daß sie diese unsere letztere resolution gedachtes unsers Vetters undFürsten deß Pfaltzgraffen zu Newburg Lden. und Euch auff einen gelegenen Tag und Ortdurch sich / oder dero subdelegirte eröffnen und beyde Theil so viel jeden dieselbe und unserevorige Abscheid berühren / zu schüldigen parition anhalten sollen / euch solchem nach gnä-digst vermahnendt ihr wollet euch ewer seiths also gehorsamblich darbey bezeugen wie dieschuldigkeit solches selbsten erfordere und unser gnädigstes Vertrawen zu euch gestelt ist /seynd euch benebens mit beharrlichen Käyserl. Gnaden wohlgewogen. Geben zu Regen-spurg den 19. Junii 1640.N.54An Pfaltz Newburg die Bergische Land-Ständan Einbringung der nothwendigen Collecten nicht zu hin-deren. den 29. Julii Anno 1640.ERDINANDT / rc. Durchleuchtiger / rc aus dem Einschluß hatD. Lden. mit mehreren zu ersehen / was massen bey uns die sämptlicheLand-Stände deß Fürsten-Thumbs Bergs wegen Bezahlung HubertenBleymans und anderer Creditorn von welchen sie nothwendig so wol zuprosequirung ihrer Rechtsfertigung als auch anderen deß Lands Not-turfften viel 1000. Thaler auffnehmen und etliche auß ihnen sich in propriomit Verpfändung ihrer Haab und Güter verschreiben müssen in Unterthänigkeit einkom-men und dabey allerunterthänigst gebetten / weilen sie kein anders Mittel als die collecti-rung hierzu hätten D. L. aber sie hieran verhindert daß wir ihnen zu Einbringung solcherCollecten, welche sie neben deß Bleymans liquidirten Forderung noch auff 23000. Rthl.außgeschrieben / unsere Käyserl. Hülff und Executions-Mittel zu ertheilen geruhen wolten.Alldieweilen dan einmahl recht und billig daß die zu unsern und deß Reichs Diensten auchdeß Lands Notturfften auffgenommene Gelder und gemachte Schulden bezahlet wer-den / und nun hierzu kein anders Mittel als die Collectirung vorhanden / so auch den Stän-den / Krafft unserer zum offteren widerholter Kayserl. resolutionen und Decreten außtrucklichzugelassen und verwilligt. Als ermahnen wir D. L. hiemit Vetter= und gnädiglich siewollen mehrgedachte Bergische Land-Stände an einbringung obberührter Collecten wei-ters nicht verhinderen/ noch den Amptleuthen solches zu thun/ oder sich dawider setzen auff-erlegen und gestatten/ damit nicht noth seye auff den wiedrigen Fall die gesuchte executionzu verwilligen und anzuordnen. Solch ist den Käyserl. Decretis und Verordnungen gemäß und wir seynd Dr. L. mit rc. Geben in unser und deß H. Reichs=Statt Regenspurgden 29. Julij Anno 1640.N. 55.Bescheid für die Bergische Land-Ständ wegen ge-suchter Executions-Mittel zu Einbringung ihrer Collecten.29. Julii Anno 1640.ER Römischen Kayserl. auch zu Hungarn und Böheimb Königl Majest. un-sern allergnädigsten Herren ist in Unterthänigkeit vorgebracht worden auß waseingeführten Ursachen die sämptliche Land-Stande deß Fürsten-ThumbsBerg / wegen Einbringung deren zu Bezahlung Huberten Bleymans undanderer Creditorn unlangst noch auff 23000. Reichsthaler außgeschriebener Collectendaran
Druckschrift
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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185
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