(184)Als haben mir E. A. A. solche Commission (worzu wir denselben zugleich allenvollkommenen Gewalt geben) gnädigst aufftragen und E. A. A. benebens ersuchen wol-len derselben sich gutwillig zu undernehmen darinnen lauth erstgedachter unserer Instructionzu verfahren / und bey den Interessirten Partheyen / auff den Fall sie bey obgedachten unse-ren Decreten nicht also gleich acquiesciren wolten alle bewegliche Motiven noch weiters em-zuwenden / damit solch unsern Verordnungen gehorsambst nachgelebt und alle auß einoder anderer seits erfolgenden Widersetzlichkeit dem gemeinen Wesen und ihnen den Par-theyen selbst besorglich entstehende Gefahr verhütet, wir auch dermahleins fernere Behel-ligung in dieser Sachen entübrigt werden mögen/ allermassen diß Orths zu E. A. A. unsergnädigstes Vertrawen gestelt ist und wir verbleiben denselben mit beharlicher Kayserl. Gnaden und allem Guten vorderst wohlbeygethan. Geben Regenspurg den 19. Jun. 1640.N.52.An die Statt Coͤllen cum notificatione der demHerren Bischoffen zu Oßnabrück auffgetragenenCommission de Dato 19. Junii Anno 1640.Ferdinandt der Dritte / etc.Hrsame liebe Getrewe / rc. Wir haben uns auß Ewerer underthänigsten Relationvon 23. Julii verwichenen 1639. Jahrs so wohl als under anderen der Gülich undBergischen Landständen bey uns eingebrachten Beschwernuß Puncten mit mehrengehorsambst referiren lassen welcher Gestalt der (Tit. ꝛc.) Pfaltzgraff zu Newburgnicht allein vor sich der von Uns euch zu Auffnehmung beyder Gülich= und Bergi-Pfenning=Meister Reittungen auffgetragener Kayserl. Commission nicht allein für siselbst nicht statt thuen / sondern auch seinen Underbeampten daß sie sich bey derselben nieinstellen verbieten wollen.Wan wir nun S. L. die Parition Unserer diß Orths ergangenen Verordnungenaufferlegt und zu desto grösserer Vollziehung dieser und aller anderer unser Resolutionendenen (Tit. 2c.) Bischoffen zu Osznabrück und Abten zu Corvey unsere Kayserl. Com-mission auffgetragen / und darbey gnädigst anbefohlen haben daß wan solchen unseren gemes-senen Verordnungen alles ihres Inhalts nicht nachgelebt werden solte / S. A. A. alsdandie Execution auff Anruffen der Ständ / gegen die säumige und ungehorsame / als mitArrestirung ihrer Persohnen und Güter so lang biß sie unsern Verordnungen gehorsamFolge meisten procediren und verfahren sollen.Als haben wir euch solches zu dem End notificiren wollen daß ihr die Commissionvorhin befohlner massen fürderlich fortstellet und hierzu so wohl obgedachtes PfaltzgraffLden. als auch dessen Underbeambte citiret und erfordert / Euch auch auff allen verweigerungFall bey obgemeltes Bischoffen zu Osznabrück und Abten zu Corvey A. A. oder derselbenSubdelegirten umb die würckliche Hülff obverstandener massen anmeldet an deme vollbringenihr unsern gnädigsten Willen und Meinung rc. Regenspurg den 19. Junii Anno 1640N. 53.An die Gülich und Bergische Land-Ständ cumnotificatione der dem Herren Bischoffen von Oßnabrück undAbten zu Corvey auffgetragenen Commission in causa der Gülich= undBergischen Landständ. Contra Pfaltz Newburg.19. Junii Anno 1640.ERDINANDT / rc. Edle Ehrsame, gelehrte, liebe, andächtige und Getrewe,Wir haben uns in Underthänigkeit referiren und vorbringen lassen was bey Un-wohl der Durchleuchtig Hochgebohrne Wolffgang Wilhelm Pfaltzgraff beyRhein / Hertzog in Bayeren / Graff zu Veldentz und Sponheim / unser lieber Vetterund Fürst wider euch / als wider seiner Lden. ihr seither deß 14. Aprilis nechst verwichenen1639. Jahrs in underschiedlichen Memorialien und Schrifften gehorsamst klagend angbracht / was auch ein und der ander Theil umb würckliche Abschaff- und Remedirung ihrergegen einander geführten Beschwerden gebetten.Gestalt
Druckschrift
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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184
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