Druckschrift 
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
Entstehung
Seite
182
Einzelbild herunterladen
 

(182)N.48.Secret An die Gülischen Abgeordneten wegenUmbfertigung der Kayserl. Commission in den schweben-den Streittigkeiten. 22. Febr. Anno 1640.ER Römischen Käyserlichen Majestät unseren allergnädigsten Herren, istmehrmahlen in Underthänigkeit referirt worden / was der Gülich= und Bergtschen Landstände abgeordneter Herr Henrich Wilhelm von Lehradt Freyherr imNahmen jetztbemelter Stände underm præsentato deß 19. dieses nunmehr zuEndlauffenden Monats Februarii wegen würcklicher Fortsetzung deren cum plenissimacausae cognitione außgelassenen vielfältigen Kayserlichen Decreten Rescripten und End-urtheilen allergehorsamst gebetten und gesucht hat. Wie nun höchstgedachte ihreKäyserl. Majest. die hiebevor von besagtem Gulich= und Bergischen Landständen zum off-teren angebottene Trew und Devotion und newlicher Zeit beschehene Erklärung sich wi-der Ihre Käyserliche Majestät / das Heilige Römische Reich und dero hochlöblicherHauß Oesterreich sich in nichts Widriges einzulassen / sonderen dißfalß ihre obhaben-de hohe Pflichten Gehorsamb und Respect in Obacht zu nehmen/ zu angenehmen gnä-digsten Gefallen gereichen thuet, auch in keinen Zweiffel stellen, sie werden dieser Lobwür-digen Erklärung beständig nachsetzen / Als wird obgemelten Herren Abgeordnetennicht bewust seyn / auß was vor angewandter Entschuldigung die zu Hinlegung derenzwischen Ihrer Fürstlicher Durchl. Herren Pfaltzgraffen von Newburg und besa-Gülich= und Bergischen Landständen schwebenden Streittigkeiten angeordnete Commis-sion in stecken gerathen. Es haben aber allerhöchst gedachte Käyserliche Majest. solcheauff Herren Frantz Wilhelmen Bischoffen zu Osznabruck/ und Herren Landgraffen Geor-gen zu Hessen Fürstl. Fürstl. Gnaden Gnaden umb zu fertigen allergnädigst anbefohlen,wie dan höchstgemelte Käyserliche Majestät Ihren tragenden hohen Keyserlichen Amptnach, mehrbesagte Gülich- und Bergische Land-Ständ bey Recht wider allen unbilli-chen Gewalt zu schützen und dieselbe nicht Hülffloß zu lassen entschlossen seyn / und wer-den sich dieselbe bey gemelten Ihren Fürstlichen Gnaden den Kayserlichen Herren Com-missarien anzumelden haben. So besagten der Gülich und Bergischen LandständenAbgeordneten auff berührtes sein Anbringen zum Bescheid zu ertheilen befohlen, undverbleiben mehr höchstgedachte Käyserl. Majest. besagten Gülich= und Bergischen Landständen wie auch dero Abgeordneten mit Kayserl. Gnaden sampt und sonders gewogenSignatum Wien den 22. Februarii Anno 1640.N.49.An die Commissarien zwischen Pfaltz Newburg /und den Gülich= und Bergische Landständen fürderliche Fort-stellung ihrer obhabenden Commission. 16. Martii 1640.ERDINANOT der Dritte / rc. Ehrwürdiger und Hochgebohrner re-D.A. und Lden haben sich guter massen zu erinneren was wir derselben unlängthin in Sachen der Gülich= und Bergischen Landständ gegen und wider PfaltzgraffWolffgang Wilhelms zu Newburg Lden vor eine Käyserl. Commission an-und auffgetragen haben.Nun haben Uns seithero besagte Gülich- und Bergische Land-Ständ aller-underthänigst klagend zu erkennen geben wiewohl sie von denen von ernandtes Pfaltz-graffen Lden nun drey Jahr hero zu underschiedliche mahlen und fast alle zweyMonath außgeschriebenen Landtägen etlich mahlen erschienen auch anjetzt bereits indie siebende Wochen darauff verharreten der tröstlichen Hoffnung gelebend S. Lden.würde bemelte Land-Ständ bey ihren Privilegien, alt Herkommen, Rechten undGerechtigkeiten gelassen und also denen mit Recht erhaltenen Käyserl. Verordnungen und Decreus schuldige Vollziehung geleistet haben: So wäre jedoch deme zugegen erfolgt / daß S. Lden. nicht allein gravamina gravaminibus zu accumuliren gesuchetsonderen bey jetzt wehrenden Landtag sich gar understanden den StändenLdenmuthen unseren und deß Heyligen Reichs Kriegsvolck sich zu widersetzen / und mit S