(174) b.sub dato Düsseldorff den 4. und 14. Jan. diß Jahr abgangenen Schreiben so wohl selb-sten als auch absonderlich durch dero an höchstgedachter Kayserl. Majest. Hoff anwe-senden Herren Sohn / Herren Pfaltzgraff Pphilips Wilhelmen rc. in underschiedlicPuncten underthänigst angebracht und umb Kayserl. resolution und remedirung inein- und anderen gehorsamblich angesucht und gebetten hat.So viel nun das erste Schreiben vom dato 9. Januar. nechsthin anlangt / weilenallerhöchstgedachte Kayserl. Majest. über das erste / dritte und vierdte Punctum sich vondero Hoff-Kriegsrath auß allbereits allergnädigst resolvirt, als lassen sie es darbey nochmahls allerdings verbleiben.Betreffend aber das andere Petitum, da haben höchstgedachte Käyserl. Majest. ei-ne Notturfft zu seyn erachtet / vorhero Ihre Churfürstl. Durchl. zu Cöllen hierüber zuvernehmen / so bald nun solches geschehen und dero Bericht einlangen wird / wollen als-dan Ihre Kayserl. Majest. sich hierinnen weiters allegnädigst erklären.Beym fünfften Petito lassen allerhöchstgedachte Kayserl. Majest. deß Herren Pfaltz-graffen Fürstl. Durchl. dahin bescheiden / daß sie Fürstl. Durchl. der prætendirenden Geldder halber sich bey deß Herren Cardinal Infante Hochfürstl. Durchl. selbsten anmeldenwollen.IhroÜber das sechste und letzte Petitum, dieses ersten Schreibens erklären sich:Käyserl. Majest.allergnädigst / daß sie dieses beschehenen Ansuchens ins künfftig auff be-gebenden Fall gnädigst eingedenck seyn wollen.Was nun über das Ihre Fürstl. Durchl. in dem anderen sub Dato 14. Jan. abgangenen Schreiben gehorsambst gebetten / daß Jhre Käyserl. Majest. die reducirte Sum-ma der 800. zu Fuß / und 100. Pferd auß denen von Ihrer Durchl. angezogenen Ursachenauff 2000. Fuß, und 300. zu Pferd verstärcken einwilligen auch die Ständ zu derenunderhalt und sonsten zu schüldiger accommodation anhalten wolten / solches haben höchstgedachte Käyserl. Majest. in abermahlige reiffe Berathschlagung gezogen.Alldieweilen aber dieses so wohl vorigen mit Gutachten deß hochlöblichen Chur-fürsten Collegii als auch denen letzteren wohlerwogenen und publicirten Kayserl. resolu-tionen und Decretis vom 11. Octobris und 21. Decembris deß nechst abgewichenen 1638.Jahrs zuwiederlauffet / als lassen es Ihre Käyserl. Majest. bey solchem cum Cognitionecausae ergangenen resolutionen und in Krafft derselben beschehener reduction auff 800.zu Fuß/und 100. zu Pferd nachmahls gnädigst verbleiben / deß ungezweiffelten Versohens / es werden hochgedachte Ihre Fürstl. Durchl. solchem allem gebührlich nachkom-men / mit aller weiteren Werbung in Ruhe stehen und die Gülich= und Bergische Landeweiters nicht graviren.Betreffend ferners das jenige so in Nahmen vor höchstgedachtes PflatzgraffWolffgang Wilhelms Fürstl. Durchl. dero anwesender Herr Sohn / Herr PfaltzgrafPhilips Wilhelm gehorsamblichen klagend vorgebracht daß nemblich die Gülich= undBergische Landstände den außgangenen resolutionibus und Decretis zuwider / vor derErscheinung auff den Landtägen sich undereinander nacher Cöllen beschrieben / und wa-sie auff den Landtägen schliessen wollen praeconclusa vota machen. Zweytens / zuFürstl. Durchl. mehrer Beschimpffungen von dem inhibirten Truck und anschlagmtexPatenten noch nicht nachlassen / auch drittens auffs newe under ungegründtemeines sub dato 25. Aug. deß verwichenen 1637. Jahrs außgangenen Käyserl. Schreibenseine abermahlige Stewr von 25. tausend Reichsthaler außgeschrieben: haben nichthöchsternente Käyserl. Majest. hierauff die Stände gnädigst ermahnet daß sie denen sichdato den 11. Octob. und 28. Decembris deß nechst abgewichenen Jahrs ergangenen resolutinibus und Decretis sich gemeß bezeigen / und insonderheit wan deß gemeinen LandeNotturfft willen ein Landtag außgeschrieben wird / darbey unfehlbar erscheinen /sonsten sich alles gebührlichen Respects gegen Ihre Fürstl. Durchl. sich gebrauchen sollendeß gnädigsten versehens wan nur auch auff Seithen hochgedachtes Herren Pfafen Fürstl. Durchl. den Käyserl. Decretis nachgangen und die von den Ständen gekla-gravamina abgeschafft / daß alsdan zwischen hochgedachter Ihrer Fürstl. Durchl.den Ständen bessers vernehmen seyn, und alles was beyderseits biß dahero gegeneinan-der geklagt worden von sich selbsten fallen und auffhören werde.Welches offthöchsternandte Ihre Käyserliche Majest. mehr höchstgedachtes Her-ren Pfaltzgraffen zu Newburg Fürstl. Durchl. auff obgehörte Puncten und 1. tita zumVetmarumBescheid zu ertheilen befohlen die seyn und verbleiben im übrigen deroselben mitterlichen Willen und Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl gewogen.zu Wien den 4. April. 1639.N.40. Com-
Druckschrift
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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174
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