(49)unterschrieben; Die Gülich=und Bergische Land-Stände von Ritter-schafft, ins gemein aber, welche sich gewissens halben, und weilen esihnen und der gemeinen Gülich- und Bergischen Unterthanen zu nie-mahlen ersetzlichen præjuditz/ und unwiederbringlichen Schaden gerei-chet/ auch von der lieben posterität unverantwortlich fallen will/ solches zu thun, sich billig beschwären, und deßfals pro manutenentia ihrerFreyheiten und antiquorum privilegiorum, immunitäten / Alten Her-kommens, Gewonheiten, Recht und Gerechtigkeiten, dann unumb-gänglich zu Ihrer Kayserl. Majest. als dieser Gülich= und BergischenLanden Ober- und Lehn-Herren, auch sonsten der Höchsten Oberkeitgenommenen allerunterthänigsten recursum best möglichst fortzusetzenentschlossen, in der allergehorsambsten Zuversicht, Allerhöchst gemelteIhre Kayserl. Majest. Ihre selbst eigene, und Dero Vorfahren amReich Glorwürdigsten Andenckens cum plenissima causae cognitione al-lergnädigst ertheilte Rescripta, Decreta und Endurtheilen nachdrück-lich manuteniren, und die Land-Stände darwider, wie auch mit Ih-rer Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigkeit gepflogene pacta, außgehän-digte Reversalia, und geschlossene Conditiones, nicht beschwären lassen,sonderen ihnen Land-Ständen von Ritterschafft, in Ihrer so gerechtenSachen kräfftig assistiren werden. Weilen Sie nun aber, eben dieserUrsachen halber, von Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigkeit in scri-ptis & typo, fast allenthalben und vor der gantzen Welt, vor Regie-rungs-süchtige, ungehorsame, widersetzliche Eyd- und Pflicht-vergessene / Abtrinnige / Conspiranten und Conjuranten wider Jh-ren Gnädigsten Lands-Fürsten und Herren/ und deßfals deß criminisperduellionis pflichtige / vermeintlich gehalten und außgegeben werdenwollenAls haben dieselbe sampt und sonders, die höchste unumbgänglicheNothturfft zu seyn erachtet / ihre Freyheiten / Privilegia, Immunitäten /Altes Herkommen, Gewonheit, Recht und Gerechtigkeiten, so danndarüber in contradictorio judicio, cum plenissima maturaque causae cog-nitione erhaltene vielfältige Kayserl. Allergnädigste Decreta, Rescri-pta, und Endurtheilen, auch mit Ihrer Hoch-Fürstlichen Durchleuch-tigkeit selbsten so wohl, als Dero in Gott seeligst ruhenden Herren Vat-tern Christmiltester gedächtnüs gepflegene Vergleich / Contractus,Conditiones, auch außgehändigte gnädigste Reversalia nach Ordnungberührten also genanten Haupt-Recess außführlich zu deduciren, unddarauß zugleich die unersetzliche praejudicia, damna und Dienstbarkei-ten / welche durch solchen Haupt-Recess Ihnen den Land-Ständen /dem gemeinen Vatterland, dessen Unterthanen, und der lieben poste-tät in alle Ewigkeit anwachsen einem jeden getrewen Patrioten, so nursepositâ omni passione & respectu mature von der Sachen urtheilen will /vor Augen zu legen, und dadurch der gantzen ehrbahren Welt gleich adoculum zu bezeugen, daß Sie an allen den ansichten, welche auff Sieaußgesprengt, unschuldig, auch nicht die jenige seyen, vor welche vonofft höchstgemelter Ihrer Fürstl. Durchl. sie öffentlich, wiewohl unver-schüldter Dingen, außgeben, und gehalten werden wollen, protestirenaber und contestiren vor Gott und der gantzer Ehrbaren Welt am zier-lichsten und feyrlichsten hiemit und in krafft dieses, daß dadurch höchst-gemelter Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. ihrem gnädigsten Lands-Für-sten und Herren und dero Lands-Fürstlicher hoher dignität und respectzu nahe zu tretten / Sie / wie niemahlen / also auch annoch daraufnicht
Druckschrift
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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49
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