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Konrad Peutingers Briefwechsel
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346
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346 Nr. 214. 1521 Mai 26.

wolle dan noch ain anders dorein komen. Weiter hab ich diserzeit nit erlangen mögen. Und dweil der gedacht articul alleinauf vergangens stedt, dorein mit recht Venedig und Dantzig ge-zogen werden mag und soll, bedunkt mich, hab mein zerungwoll verdienet, dorzu mir meine herren Schatzmeister, 1 Lamparterund Ziegler ganz treulich geholfen haben. Nun lig ich noch aufainer andren ban, den gemelten articul auf künftig zufallendSachen auch zu bringen. 2 E. Ft. werden in dem allen vernemen,was neue arbeit und sorgfaltigkeit auf diß sache gangen ist; dander widerstand hat großlich gegen mir eräugt. In summa: Gott

hab lob!..... 3

Dat. freitag nach Pfingsten in der zwölften stunde zu nacht a. 21.

P.

214.An Bürgermeister und Rat 1521 Mai 26.

von Augsburg. 'Worms.')

Letzter Bericht vom Reichstag: Schlußsitzung der Versamm-lung; Peutingers Abreise; die von Frankreich und den Eid-genossen drohende Kriegsgefahr; Eintreffen eines englischenGesandten; Augsburger Münzfreiheit; B. Rem.

Augsburg, StA: Peutinger. Ursdir.Gedruckt: RTA 2 Nr. 241 S. 940 ff.

sind, nur dann vollstreckt werden dürfe, wenn diese gegen ein eigens er-gangenes kaiserliches Verbot gehandelt haben, und daß ihnen audi eine aus-reichende Frist gewährt werden müsse, um die bestehenden Beziehungen mitdem Geächteten ohne eigenen Sdiaden zu lösen. Eine ähnliche Bestimmungwar auf Peutingers Betreiben schon in den kaiserlidien Entwurf für dieKGO vom 9. April (RTA 2 Nr. 23 Art. Z) aufgenommen und von dem Stadt-sdireiber am 18. April vor den Kurfürsten verteidigt (ebd. S. 852), von denStänden jedodi am 17. Mai abgelehnt worden (ebd. S. 727), worauf Peutingerihr eine andere Fassung gab, die dann mit unwesentlidien Änderungen inden § 34 der KGO vom 26. Mai überging.

1 Jakob Villinger.

2 Das wurde überflüssig durdi den dem Art. 34 der KGO naditräglidi,wohl auf Peutingers Betreiben, noch beigefügten Sdilußsatz, ivonadi künftigdas Kammergeridit gegen Reichsfremde nur mit besonderer Bewilligung vonStatthalter und Reichsregiment einschreiten durfte.

5 Der Sdiluß des Berichtes handelt von der Angelegenheit des B. Rem.Vgl. dazu unten Nr. 218 u. 219.