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benutzt werden kann; die Erbbegräbnisse II. Klasse längs derWege, aber hinter den Erbbegrabnissen I. Klasse; die Reihen-gräber in der Mitte der Grabfelder.
Die Hewässerung ist aus der städtischen Wasserleitung inAussicht zu nehmen.
Nach vorstehenden allgemeinen Angaben ist der Kirchhofmit seinen Wegen, Plätzen und einer Einfriedigungsmauer ineinfacher, würdiger, dem Zweck als Kirchhof entsprechenderAusführung, unter Berücksichtigung möglichster Verwerthungdes vorhandenen Raumes zu Grabstellen, zu entwerfen.
Für die Baulichkeiten genügt die Angabe der Situation.
Die Entwürfe sind im Maassstabe von 1:500 aufzustellenund ist denselben eine Beschreibung nebst Kostenberechnungbeizufügen. Bei letzterer bleiben die Kosten der Gebäulichkeitenausser Berücksichtigung.
Die Entwürfe und dazu gehörenden Anlagen sowie ein denNamen des Einsenders enthaltender Briefumschlag sind mit einemgleichlautenden Motto zu versehen und bis spätestens den 15.November ds. Js. auf dem Rathhause hierselbst, Stube 15, ein-zuliefern. Später eingehende Entwürfe werden von der Con-currenz ausgeschlossen. *
Als Preisrichter werden fungiren:
1. der Königliche Gartendirector Hering, hier,
2. „ „ „ Jühlke, Potsdam,
3. als Mitglieder der Kirchhofs-Commission:
a) der Oberbürgermeister Becker,
b) der Stadtverordnete Müller,
c) „ „ Wolters.
Für die von den Preisrichtern als die relativ besten, denBestimmungen des Programms entsprechenden Pläne sind Aner-kennungen und zwar für den ersten im Betrage von 750 M., fürden zweiten im Betrage von 600 M. ausgesetzt. Mit der Aus-zahlung dieser Beträge gehen die Entwürfe in das Eigenthumder Stadt über, welche sich über die Ausführung freie Bestim-mung vorbehält.
Die nicht prämiirten Entwürfe werden den betreffendenConcurrenten portofrei zurückgesandt.
Düsseldorf, den 27. Juli 1882.
Der OberbürgermeisterBecker.