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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Vasolimentum Ichthyoli.

Zehn Gramm Ichthyolammonium..........10,0

werden mitNeunzig Gramm Vasoliment.............90,0

gemischt.

Vasolimentum jodatum 6° o

Sechzig Gramm io°/o Jodvasoliment.........00,0

werden mitVierzig Gramm Vasoliment.............40,0

gemischt.

Vasolimentum jodatum 10° o.

Zehn Gramm feinzerriebenes Jod..........10,0

werden inVierzig Gramm Oelsäure..............40,0

gelöst und dann

Vierzig Gramm gelbes Vaselinöl..........40,0

Zehn Gramm weingeistige Ammoniakflüssigkeit .... 10,0

zugesetzt.

Jodvasolimente sind in warmen Räumen aufzubewahren.

Vasolimentum Jodoformii.

Drei Gramm Jodoform..............3,0

werden inSiebenundzwanzig Gramm Leinöl..........27,0

undSiebzig Gramm Vasoliment.............70,0

unter gelindem Erwärmen gelöst. j. wippen

Vasolimentum Jodoformii desodorisatum.

Siebenundneunzig Gramm Jodoformvasoliment.....97,0

werden mitDrei Gramm Eucalyptol.............. i$,0

gemischt.