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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Traumaticinum Chrysarobini.

Ein Teil Chrysarobin................ 1

wird mitZehn Teilen Traumaticin.............. 10

angerieben. Nosokomialvorschrift.

Unguentum acidi borici flavum

Gelbes Borvaselin.

Zu bereiten aus

Zehn Teilen gepulverter Borsäure.......... 10

undNeunzig Teilen gelbem Vaselin........... 90

Unguentum acidi borici Listeri.

Zu bereiten aus

Zehn Teilen feingepulverter Borsäure........ 10

Zehn Teilen Wachs................ 10

Zwanzig Teilen festem Paraffin........... 20

Zwanzig Teilen Mandelöl.............. 20

Unguentum Bismuti.

Zu bereiten aus

Zwanzig Teilen basischem Wismutnitrat....... 20

undAchtzig Teilen Cold-Cream............. 80

E. Dieterich.

Unguentum carbolisatum fortius.

Zu bereiten aus

Zehn Teilen krystallisierter Karbolsäure....... 10

undNeunzig Teilen Paraffinsalbe............ 90

Nosokomialvorschrift.