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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Pulvis Mentholi compositus albus.

Weisses Meniholin.

Zu bereiten aus

Vier Teilen Menthol.............

Achtundvierzig Teilen feingepulverter Borsäure .Achtundvierzig Teilen fein gepulvertem Zucker .

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Pulvis Mentholi compositus fuscus.

Braunes Mentholin.

Zu bereiten aus

Vier Teilen Menthol................

Achtundvierzig Teilen fein gepulverter Borsäure . . .Achtundvierzig Teilen fein gepulvertem geröstetem Kaffee

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Pulvis salicylicus cum Zinco.

S üicylzinkstreupulver.

Zu bereiten aus

Zwei Teilen Salicylsäure............. .

Achtzehn Teilen rohem Zinkoxyd.......... 18

Vierzig Teilen Weizenstärke............ 40

Vierzig Teilen Talk................ 40

Nosokomialvorsclirift,

Pulvis stomachicus.

Zu bereiten aus

Fünf Gramm basischem Wismutnitrat........ .'>,0

Fünf Gramm gepulverter Rhabarberwurzel...... 5,0

Zwanzig Gramm Natriumbikarbonat .... . 20,0

Salia Thermarum factitia.

Künstliche Quellsalze.

Zu bereiten nach Vorschrift des Ergänzungsbandes des Deutschen

Apothekervereins.

Emser Salz.

Abzugeben in Glasern von ioo ccm Inhalt mit Messglas No. I.