Druckschrift 
Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
Entstehung
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

SSgSsgä^Jjgi-;-.

VORWORT.

Wie die i. und 2. Ausgabe der Münchner Vorschriftensamm-lung verfolgt auch die 3. Ausgabe vor Allem den Zweck, eine gleich-massige Herstellung derjenigen Arzneimittel zu ermöglichen, fürwelche weder im Arzneibuche für das Deutsche Reich, noch in demvom Deutschen Apothekerverein herausgegebenen ErgänzungsbandeI lerstellungsvorschriften enthalten sind.

Insbesondere wurde darauf gesehen, die Vorschriften möglichstmit den in den übrigen Deutschen Bundesstaaten Gebräuchlichen inEinklang zu bringen, und wurden hiezu die Vorschriften der BadischenErgänzungstaxe, der Sammlungen der Apotheker I [essens, Herlinsund Dresdens benutzt. Wie früher enthält die Sammlung wiederdie in der Krankenkassenpraxis eingeführten sog. Nosokomialformeln,welche auch für den nicht in München wohnenden Apotheker vonInteresse sind, wenn ihm derartige Rezepte zur wiederholten An-fertigung übergeben werden.

Die in den letzten Jahren mit Erfolg eingeführten Vorschriftenzur Herstellung solcher Zubereitungen, welche gewöhnlich als Spezia-litäten oder Geheimmitte] in den Handel gebracht werden, welcheaber der Apotheker seihst mit Leichtigkeit herzustellen vermag,wurden durch Aufnahme weiterer Vorschriften ergänzt, und durcheinseitigen Druck wurde den Kollegen die Möglichkeit geboten, dieSammlung nach Bedarf zu ergänzen, insbesonders auch die dem-nächst erscheinenden Vorschriften des Deutschen Apothekervereinsin den freien Raum eintragen zu können.

Möge das kleine Werk auch den Kollegen ausserhalb Münchenserwünschte Auskunft bieten und freundliche Aufnahme und Beur-teilung linden !

München,

D<

iber [902.

Der Verein der Apotheker Münchens.