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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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30
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5*3SKWS

IT

30Glycerinum jodoformiatum. Jodoformglycerin.

Zu bereiten aus

Einem Teil Jodoform................ 1

undNeun Teilen Glycerin.............. J)

Nosokomial Vorschrift.

Injectio Argenti nitrici.

Ein Decigramm Silbernitrat............. 0,1

wird inDreihundert Gramm Wasser............300,0

gelöst. In einem dunklen Glase abzugeben.

Nosokomial Vorschrift.

Injectio composita.

Zu bereiten aus

Einem Teil Zinksulfat............... I

Einem Teil Bleiacetat ............. I

Einhundertachtundneunzig Teilen Wasser ...... 108

Injectio composita Brou. Brou's Injection.

Zu bereiten aus

Einem halben Gramm Zinksulfat.......... 0,5

Einem Gramm Bleiacetat.............. 1,0

Hundert Gramm Wasser..............100,0

Zwei Gramm Katechutinktur.......... . 2,0

Zwei Gramm safranhaltiger Opiumtinktur.....2,0

Injectio Matico. Matikoinjection.

Zu bereiten aus

Fünfundzwanzig Centigramm Kupfersulfat......0,25

Zweihundert Gramm Matikowasser.........200,0

Zehn Gramm Glycerin............... 10,0

injectio Natrii arsenicosi.

Natriumarsenil-Injection.

Ein Gramm arsenige Säure............. 1,0

wird unter Erhitzen inFünf Kubikcentimetern vierprozentiger Natronlauge . . 5 cemgelöst, die erkaltete Lösung mit Wasser auf dasGewicht von hundert Gramm verdünnt, . . . 100,0in kleine Gläschen gefüllt und sterilisiert.

Nosokomialvorschrift.