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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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46
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4G

Mixtura StOCkeSÜ. Stockes sehe Mixtur.Zu bereiten aus

Fünfzig Gramm Weinbranntwein..........50,0

Einem Eidotter..................No. 1

Zwanzig Gramm weissem Sirup...........20,0

und der nötigen Menge Wasser, umHundertfünfzig Gramm Mixtur............ 1 50,0

ZU erhalten. Noiokomialvorachrift.

Mixtura Theobromini natriosalicylici.

Diaretinmixtur.

Zu bereiten aus

Fünf Gramm Theobrominnatriumsalicylat....... 5,0

undHundertfünfundvierzig Gramm Wasser........145,0

Nosokomial Vorschrift.

Mixtura Uvae ursi.

Hundertdreissig Gramm einer wässerigen Abkochung . 130,0

welche ausFünfzehn Gramm Bärentraubenblättern........15,0

bereitet wurde, werden mitZwanzig Gramm weissem Sirup ..........20.0

VerSeiZl. Nosokomialvoisclirift.

Oleum Jecoris clulcificatum.

Aromatisierter versüsster Leberthrau.

Fünf Decigramm raffiniertes fünf hundertfaches Saccharin 0,5Ein Decigramm Vanillin.............. 0,1

werden inZwanzig Gramm absolutem Alkohol.........20,0

gelöst und mitNeunhundertachtzig Gramm Leberthran.......980,0

undZehn Tropfen Ceylonzimtöl.............lOgtt

vermischt. H . Stein