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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Unguentum Ricordii.

Zu bereiten ausEinem Teil Quecksilberjodür . .

undDreissig Teilen Schweineschmalz

180

Unguentum Styracis. Storaxsalbe.

Zu bereiten aus

Hundertvierzig Teilen Storax............ 140

Zwanzig Teilen Olivenöl.............. 20

Zwanzig Teilen Weingeist............. 20

Nosokomialvorschrift.

Unguentum sulfuratum Helmerich.

Helmerichs Schwefelsalbe. Pomade antipsorique.

Fünf Gramm Kaliumkarbonat............ 5,0

werden inFünf Gramm Wasser ............... 5,0

gelöst und mit

Zehn Gramm gewaschenem Schwefel........10,0

Fünf Gramm Mandelöl............... 5,0

undFünfunddreissig Gramm Schweineschmalz......35,0

gemischt.

Unguentum Sulfuris cum Vaselino

Zu bereiten ausFünfundsiebzig Gramm SchwefelHundertfünfzig Gramm SchmierseifeHundertfünfzig Gramm gelbem Vaselin

75,0150,0150,0

Nosokomialvorschrift.

Vasolimentum.

Zehn Teile weingeistige Ammoniakflüssigkeit ....

Dreissig Teile gereinigte Oelsäure (Olein) ..... .

Sechzig Teile gelbes Vaselinöl...........

werden in einer Flasche geschüttelt, bis Lösungerfolgt. Roch.

103000