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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Unguentum Glycerini cum Arnica.

Sechzig Gramm Weizenstärke............ (10,0

Fünfzehn Gramm gepulverte Borsäure........ 15,0

werden gemischt, dann mit

Hundert Gramm Wasser angerieben.........100,0

hierauf mit

Vierhundert Gramm Glycerin .... .......400,0

Fünfundvierzig Gramm Arnikatinktur........45,0

versetzt und im Wasserbade solange erhitzt, bis derWeingeist verdampft und eine durchscheinendeGallerte entstanden ist. Alsdann wird dieselbe mit

Drei Tropfen 5 °/o Fuchsinlösung . ........gtt 3

gefärbt und nach dem Erkalten mit

Drei Gramm Veilchenessenz............ 3,0

Sechs Tropfen Rosenöl parfümiert.......... gtt (>

Hess. Apothekerverein.

Unguentum Hydrargyri cinereum fortius

(Ersatz für Unguentum Hydrargyri Leboeuf.)

Zu bereiten aus

Fünfzig Teilen Quecksilber............. 50

Fünfundzwanzig Teilen Hammeltalg......... 25

Fünfundzwanzig Teilen Benzoeschmalz........ 25

Unguentum Hydrargyri cinereum mite.

10" jo Quecksilbersalbe.

Zu bereiten aus

Dreissig Teilen grauer Quecksilbersalbe....... 30

Fünfzig Teilen Schweineschmalz.......... 50

Zwanzig Teilen Hammeltalg............ 20

Unguentum Hydrargyri cum Resorbino paratum.

Quccksilberresorbin.

Zu bereiten ausDreissig Teilen Quecksilber

undSechzig Teilen Resorbin .

30(»0