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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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82
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Spiritus Chloroformi Chloroformspiritus.

Zwanzig Gramm Chloroform............20,0

Achtzig Gramm Campherspiritus..........80,0

werden gemischt.

Spiritus Kreosoti.

Zwei Teile Kreosot................ 2

werden inAchtundneunzig Teilen Franzbranntwein....... 98

gelOSt. Berliner Magistralformeln.

Spiritus Mentholi. Mentholspiritus.

Fünf Gramm Menthol............... 5,0

werden inFünfundneunzig Gramm Franzbranntwein.......95,0

gelOSt. Nosokomialvorschrift

Spiritus Rusci.

Zu bereiten aus gleichen TeilenBirkenteer und

Weingeist. Herliner Magistralformeln.

Spiritus Serpylli compositus

Achtzig Teile Quendelgeist............. 80

werden mitZwanzig Teilen Hoffmannischem Lebensbalsam .... 20

gemischt.

Spiritus strumalis. Kropfgeist.

Vier Teile Jodkalium................ 4

werden inSechsundneunzig Teilen flüssigem Opodeldoc..... 96

aufgelöst.

Spiritus Vini GalliCUS. Franzbranntwein.

Zu bereiten aus

Vier Gramm verdünnter Essigsäure.........4,0

Vier Gramm Essigäther..............4,0

Vierzig Gramm aromatischer Tinktur........40,0

Vierzig Gramm Cognacessenz............40,0

Zwanzig Gramm versüsstem Salpetergeist......20,0

Fünftausend Gramm Weingeist..........5000,0

Zweitausendfünfhundert Gramm Wasser......2500,0